Altersvorsorge - 2018 bringt Verbesserungen bei der Riester-Rente

Quelle: mohamed_hassan@Pixabay.de

Für das Jahr 2018 hat die Bundesregierung Änderungen bei der Riester-Rente beschlossen. Wer sich für diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge entscheidet, profitiert von einer etwas höheren Förderung. Geringverdienern kommt zudem ein neuer Schonbetrag zugute, bei dem die Riester-Rente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird.

Das Jahr 2018 hält Verbesserungen für Altersvorsorge-Sparer bereit, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben oder dies bereits planen. Erstmals, seitdem die staatlich geförderte Altersvorsorge vor 15 Jahren eingeführt wurde, wird die Riester-Zulage zum 1. Januar 2018 angehoben. Betrug die Grundzulage bisher 154 Euro im Jahr, so wird sie nun auf 175 Euro raufgesetzt.

Die Kinderzulage ändert sich hingegen nicht, wie die Bundesregierung in einer Pressemeldung informiert. Weiterhin erhalten Eltern 300 Euro pro Jahr für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Kam das Kind zeitiger zur Welt, fällt die Zulage mit 185 Euro deutlich niedriger aus. Wer die volle Zulage erhalten will, muss mindestens vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen.

Die Höchsfördergrenze pro Person beträgt derzeit 2.100 Euro. Das klingt zunächst nicht viel. Das Bundesfinanzministerium betont aber im Pressetext, dass sich die Förderung vor allem auf lange Sicht lohnen kann. Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich demnach allein die Zulagen durch den Staat auf 15.500 Euro.

Freibetrag für die Grundsicherung

Erleichterungen hat der Staat zudem für Menschen geschaffen, die nur eine kleine Lohntüte haben: speziell für Rentner, die einmal auf Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen sein werden. Sie profitieren ab 2018 von einem monatlichen Schonbetrag, bei dem die Riester-Rente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird.

Ab 2018 gilt bei der Riester-Rente ein Grundfreibetrag von 100 Euro im Monat, darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei. Bei einer monatlichen Riester-Rente von 150 Euro werden beispielsweise 115 Euro nicht angerechnet (100 Euro + 30 Prozent von 50 Euro). Der Freibetrag ist auf 50 Prozent der Regelbedarfstufe 1 begrenzt und wird somit im kommenden Jahr maximal 208 Euro betragen. Er gilt auch für Betriebs- und Basisrenten.

Einen solchen Schonbetrag hatte die Versicherungsbranche lange eingefordert: unter anderem machte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dafür stark. Rund 60 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger der Riester-Zulagen haben ein Jahreseinkommen von unter 30.000 Euro, so geht aus Zahlen der Bundesregierung hervor.