Bundeskartellamt gibt PKV-Joint-Venture Erlaubnis für weitere Angebote

Quelle: geralt/Pixabay

Das Bundeskartellamt hat dem PKV-Joint-Venture "LM+" grünes Licht für weitere Angebote gegeben. So sollen künftig auch Leistungen für Orthopädie und die Palliativversorgung angeboten werden können. Bisher durfte das Gemeinschaftsunternehmen lediglich Leistungen für den Bereich psychische Erkrankungen anbieten. Zudem dürfe LM+ nun auch als Einkaufsgemeinschaft genutzt werden.

Im Mai 2016 hatten die vier PKV-Versicherer Barmenia Krankenversicherung, Gothaer Krankenversicherung, Hallesche Krankenversicherung und Signal Iduna ein gemeinsames Unternehmen gegründet. Mit dem Joint Venture „LM+ - Leistungsmanagement GmbH“ reagierten die Versicherer auf den Umstand, dass sie gegenüber Pharmaunternehmen, Apotheken, Pflegediensten und anderen Dienstleistern kaum Verhandlungsmacht hatten, um etwa Rabatte durchzusetzen. Sie waren schlicht zu klein mit der Zahl ihrer Patienten und konnten daher kaum als mächtiger Verhandlungspartner in Erscheinung zu treten. Allein die größte Krankenkasse TK betreut mit zehn Millionen Kunden mehr Versicherte als die gesamte PKV-Branche zusammen.

Hier setzt das Gemeinschaftsunternehmen "LM+" an. „LM+ soll Netzwerke mit Leistungserbringern, Pharmaunternehmen, Apotheken und weiteren Dienstleistern aufbauen und Verhandlungen für die beteiligten PKV-Unternehmen führen. Zur besseren Versorgung der Versicherten soll ein Prozess aufgebaut werden, der die Kooperation der unterschiedlichen Leistungserbringer miteinander fördert“, schreiben die Versicherer. Zum Beispiel sollen Patienten mit psychischer Erkrankung in akuten Situationen besser unterstützt werden, indem die ambulante Behandlung gemeinsam abgestimmt wird.

Nun hat das Bundeskartellamt grünes Licht für die Erweiterung des Angebote gegeben. Damit darf das Gemeinschaftsunternehmen die Geschäftstätigkeit auf das Krankheitsbild (KHB) Orthopädie und die Palliativversorgung ausweiten. Während im Bereich der Orthopädie in erster Linie unnötige Operationen durch das Angebot von Zweitmeinungsverfahren vermieden werden sollen, möchte das Joint-Venture im Bereich der Palliativversorgung künftig mehr zu möglichen Vorsorgedokumente informieren. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Überdies könne das Gemeinschaftsunternehmen nach der Entscheidung des Bundeskartellamts nun auch als Einkaufsgemeinschaft genutzt werden. Dadurch erhoffen sich die PKV-Versicherer Ersparnisse beim Einkauf von Leistungen. Über entsprechende Rahmenverträge sollen beispielsweise Heil- und Hilfsmitteln sowie Arzneimitteln günstiger eingekauft werden. Zudem sollen gemeinsame Verträge mit Apotheken und ihren Verbänden die Informationsquellen für Versicherte verbessern. Für die Zukunft plane das Joint-Venture gemeinsame Lösungen für den Bereich E-Health-Lösungen einzukaufen und Apps sowie weitere technische Anwendungen gemeinsam zu entwickeln.