BWF-Stiftung - Haftstrafen für vier Angeklagte

Quelle: OpenClipart-Vectors/Pixabay

Vier Angeklagte der BWF-Stiftung wurden erwartungsgemäß wegen Betrug zu Haftstrafen verurteilt. Diese liegen zwischen fünf und sechs Jahren Haft. So lautet das Urteil des Landgerichts Berlin.

Eine sichere Geldanlage mit Gold versprachen BWF und der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. seinen Anlegern. „Clever investieren in BWF-Gold“, mit diesem Slogan köderte die BWF ihre Kunden. In Zeiten der Eurokrise folgten rund 4.000 Kunden dem vermeintlich guten Rat der sicheren Geldanlage und investierten rund 49 Millionen Euro. Den Anlegern wurde versprochen, dass das von ihnen gekaufte Gold zu einem deutlich höheren Preis wieder zurückgenommen werde - mit Zuwachsraten zwischen 5 und 7,5 Prozent.

Im März 2015 wurden bei einer Großrazzia in Berlin und Köln Geschäftsräume der BWF und des Bund Deutscher Treuhandstiftungen sowie Wohnräume durchsucht. Rund vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial wie Computer und Geschäftsunterlagen wurden damals sichergestellt.

BWF-Urteil nach 78 Verhandlungstagen

Nun hat das Landgericht Berlin nach insgesamt 78 Verhandlungstagen ein Urteile über die vier Angeklagten gesprochen. Diese müssen für fünf bis sechs Jahre hinter Gitter. Stiftungsgründer Gerald S. hatte im Prozess „ein sehr nachhaltiges Geständnis“ abgelegt, schreibt die "Berliner Zeitung". Dies wurde ihm beim Strafmaß positiv angerechnet. Dennoch muss der 56-Jährige für sechs Jahr ins Gefängnis.

Während Hans B. als Vertriebschef der BWF Stiftung nur für fünf Jahre verurteilt wurde, müssen die Ehefrau von Gerald S. (Buchhalterin) für fünf Jahre und fünf Monate Haft und Steuerberater Oliver O. für fünf Jahre und drei Monate hinter schwedische Gardinen. Alle drei hatten Freispruch beantragt.