Debeka hat Ärger mit Versicherungsmaklern

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Die Debeka hat Ärger mit Versicherungsmaklern. Grund ist ein ominöses Anschreiben, das der Versicherer an die Kundin eines Maklers schickte und mit dem regelrecht vor dem Berufsstand des Maklers gewarnt wurde. Einige Formulierungen in dem Anschreiben sind schlichtweg irreführend, so die Einschätzung eines Juristen.

Wie positioniert sich die Debeka zu Versicherungsmaklern? Diese Frage wird anlässlich eines Anschreibens diskutiert, in dem der Versicherer vor den Folgen einer Maklervollmacht regelrecht warnt. Über den Vorgang berichtet das Fachportal „Versicherungswirtschaft Heute“ am Montag.

„Irreführende Behauptungen“

Konkret geht es um ein Schreiben vom 10.07.2017, das eine Kundin des Versicherungsmaklers Christopher Schätzl zugesendet bekam. Darin enthalten ist ein Passus, der äußerst fragwürdige Behauptungen zu Maklervollmachten enthält. Die Debeka schreibt:

Die Vollmacht beinhaltet, rechtsverbindliche Willenserklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen sowie über Verträge wirtschaftlich zu verfügen und Zahlungen zu erhalten. Somit ist der Bevollmächtigte berechtigt, z.B. Verträge zu kündigen und Versicherungsleistungen zu erhalten.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Jürgen Evers, spezialisiert auf Vertriebsrecht, ist die Aussage, der Makler dürfe Versicherungsleistungen erhalten, schlicht „nicht vertretbar“. Suggeriert sie doch im schlimmsten Fall, dass der Makler sich das Geld nach einem Schadensfall der Kundin gleich selbst in die Tasche stecken kann. Das stimmt schlichtweg nicht: Mehrere Paragraphen verbieten es den Maklern, Leistungen anzunehmen – er darf sie nur im Auftrag des Kunden gegenüber dem Versicherer geltend machen.

„Debeka stellt die irreführende Behauptung auf, der Makler sei auf Grund der Vollmacht zum Geldempfangsvollmacht berechtigt oder sie behauptet irreführend, Versicherungsleistungen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem VN an den Makler erbringen zu können“, wird Evers von „Versicherungswirtschaft Heute“ zitiert. Solche irreführenden Behauptungen könne der Makler sogar abmahnen – schließlich stehe die Debeka mit ihm im Wettbewerb um die Betreuung des Kunden.

Einzelfall und Irrtum?

Dass solche Anschreiben ein No-Go sind, weiß offenbar auch die Debeka. Gegenüber procontra Online erklärte der Versicherer, ein Mitarbeiter habe versehentlich einen Standardbrief mit einem Text versendet, der für einen anderen Zweck benötigt werde – nämlich eine Vollmacht für Privatpersonen, wenn Familienangehörige und Bekannte sich um die Angelegenheiten eines Versicherten kümmern. Ein systematisches Vorgehen könne ausgeschlossen werden, teilte die Debeka weiter mit. Es handle sich schlicht um einen Irrtum.

Dumm nur, dass auch die Kunden anderer Versicherungsmakler offenbar ein gleich lautendes Schreiben zugesendet bekamen. In Facebook-Maklergruppen meldeten sich zwei weitere Betroffene zu Wort. Makler Schätzl hat bereits einen offenen Beschwerdebrief an die Debeka gesendet. Darin harte Worte: Die Debeka wolle möglicherweise „mit Falschaussagen (…) den Berufsstand des Maklers diffamieren“. Der Interessenverband Deutscher Versicherungsmakler (IGVM), in dem Schätzl Mitglied ist, will nun weitere Belege für derartige Anschreiben sammeln und ein Vorgehen gegen den Versicherer prüfen.