Drei Prüfbereiche für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung

Quelle: (c) Lehberg Finanzdienstleistungen GbR

Das Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung ist nicht nur ein existenziell wichtiges Thema für jeden, der von seiner Arbeitskraft lebt - auch immer mehr Versicherungs-, Bank- und andere Vertriebe wollen in Zeiten von Niedrigzinsen in diesem Segment mitmischen. So kommt es nicht selten vor, dass Makler bei Neukunden auf einen bestehenden BU-Vertrag treffen. Was tun Sie? Macht es Sinn den Vertrag zu behalten? Ist es besser ein neues Angebot zu unterbreiten? Um diese Frage zu beantworten, rät der Gütersloher Versicherungsmakler Guido Lehberg, die folgenden drei Punkte vorweg zu klären.

Prüfung des Bedarfs

Leider kommt es nicht gerade selten vor, dass der Vertrag komplett am Bedarf des Kunden vorbei läuft. Prüfen Sie daher als erstes, ob die Höhe der Absicherung und die Laufzeit der Versicherung zu den Wünschen des Kunden passen. Lassen Sie sich vorrechnen, wie hoch die monatlichen Ausgaben aktuell sind, wie viel monatlich für die Altersvorsorge zurückgelegt wird / werden sollte und ob in bestehenden Rentenversicherungen eine Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit besteht.

Prüfung des Bedingungswerks

Das Herzstück eines jeden (Versicherungs-) Vertrags ist das Bedingungswerk. Trotz vieler Bestbewertungen aller Tarife gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern und Tarifen. Hier sollten als erstes unabdingbare Punkte geprüft werden wie zum Beispiel ein fester Prozentsatz in der sog. Zuverdienst-Regelung im Rahmen der konkreten Verweisung oder die Qualität der „Arztanordnungsklausel“. Sind hier nicht alle für den Kunden positiv geregelt, sollte dem Kunden dessen Auswirkung auf seinen Versicherungsschutz genauestens erklärt werden.

Prüfung der Angaben im Antrag

Es kommt leider immer wieder vor, dass die Beantwortung der Gesundheits- und Risikofragen im Antrag nicht so genau genommen wird. Auch hier gilt es die Angaben von damals mit dem tatsächlichen Zustand bei der Antragsstellung abzugleichen. Hierbei ist jedoch auch die bereits zurückgelegte Laufzeit zu berücksichtigen: liegt der Beginn schon fast zehn Jahre oder länger zurück kann der Versicherer damals gemachte Falschangaben nicht mehr ahnden.

Passt mindestens einer der drei Prüfbereiche nicht sollten Alternativen geprüft und mit dem Kunden besprochen werden. Dabei empfiehlt es sich dem Kunden die Unterschiede im Detail zu erörtern. Auch über eventuelle Nachteile wie zum Beispiel der Neubeginn der eben genannten Zehnjahresfrist oder neu hinzugekommene Erschwernisse wie Krankheiten oder berufliche Veränderungen muss er informiert werden.

Guido Lehberg ist Versicherungsmakler in Gütersloh und ist spezialisiert auf das Thema der Einkommensabsicherung. Weitere Infos finden Sie auch auf seiner Webseite oder bei Facebook.