Unionspolitiker blockieren Reform für Musterklagen

Quelle: dimitrisvetsikas1969

Sollen sich Verbraucher leichter zu einer Sammelklage zusammenschließen können, um Ansprüche gegen Firmen geltend zu machen? Ein entsprechender Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) wird von den beiden Unionspolitikern Wolfgang Schäuble (CDU) und Christian Schmidt (CSU) behindert. Die Begründung ist bemerkenswert: Ein entsprechendes Musterklagerecht würde eine “erhebliche Unsicherheit” für “Versicherer und Banken” bedeuten.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) wollen ein Gesetz zur Reform der Musterfeststellungsklage verhindern, dass es Verbrauchern ermöglichen soll, sich einfacher zu einer Art Gruppenklage zusammenzuschließen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung am Montag. Die Süddeutsche beruft sich auf einen internen Briefwechsel zwischen den Ministerien. Eine Versendung des Gesetzentwurfes an die Bundesländer und Verbände haben die Ressorts gestoppt – und damit vorerst auch die Reform gekippt.

„Erhebliche Unsicherheit für Versicherungen und Banken“

Angestoßen hatte ein entsprechendes Musterklagerecht Justizminister Heiko Maas (SPD) mit einem Gesetzesentwurf (der Versicherungsbote berichtete). Anders als beispielsweise in den USA ist es deutschen Bürgern nicht ohne Weiteres möglich, sich für eine Sammelklage zusammenzufinden. Das erschwert es nun geschädigten Kunden im VW-Skandal, Ansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen. Der Autohersteller hatte Millionen Kunden von Diesel-Fahrzeugen mit einer Software getäuscht, die Abgaswerte beschönigt. Oft muss jeder Geschädigte einzeln klagen, im Zweifel über alle Instanzen.

In den USA haben solche Musterklagen hingegen oft hohe Schadenszahlungen an Verbraucher zur Folge. Das zeigt nicht zuletzt der VW-Skandal, bei dem jeder Besitzer eines manipulierten Autos auf bis zu 7.000 Euro Schadensersatz hoffen kann. In Deutschland erhalten getäuschte Kunden – gar nichts. Hier sollte eine Gesetzesreform es Verbrauchern ermöglichen, schneller Anforderungen gegen Hersteller durchzusetzen. Und auch gegen Finanzdienstleister.

Umso mehr lässt die Begründung aufhorchen, mit der die Minister sich gegen den Gesetzentwurf von Heiko Maas wehren. Ein Musterklagerecht könne eine "erhebliche Unsicherheit" für "Versicherer und Banken" bedeuten, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus dem internen Briefaustausch.

Auch das Kanzleramt habe sich gegen eine Versendung verwehrt. Der Gesetzentwurf sei „zwischen den Ressorts noch nicht abgestimmt“, teilte ein Kanzleramts-Sprecher mit. Erst vor wenigen Wochen hatte sich die Union in einem verbraucherpolitischen Papier gegen eine Verbesserung der Gesetzeslage ausgesprochen. Darin heißt es: "Für neue Instrumente kollektiver Rechtsdurchsetzung sehen wir keinen Bedarf."

Schneller Ansprüche durchsetzen

Zwar sind Musterfeststellungsklagen schon heute im deutschen Gesetz möglich. Die Pläne von Justizminister Heiko Maas sahen vor, dass sich geschädigte Verbraucher leichter an Klagen von Verbänden und Verbraucherzentralen anhängen können, wenn sie sich durch ein Unternehmen geschädigt sehen. Die Bürger hätten sich hierfür in ein Klageregister eintragen können. Zunächst wären sie keine Mitkläger im Sinne der Prozessordnung. Wenn aber ein Urteil im Sinne der Verbraucher ausgeht, hätten sie sich auf dieses berufen und ihren Rechtsweg abkürzen können.

Für die Verbraucher hätte die Reform Vorteile gebracht. „Die Neuregelung würde es den Verbrauchern ermöglichen, durch Eintragung in das Klageregister wenigstens die Verjährung zu ,hemmen’ und abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung entwickelt, um danach mit deutlich reduziertem Risiko ihre Rechte zu verfolgen. Das ist ein Gewinn!“, erklärte Rechtsanwalt Joachim Bluhm, der für Verbraucherverbände bereits Klagen gegen Versicherer begleitete, dem Versicherungsboten. Wie weit dann die ,Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils für nachfolgende Klagen’ (Textentwurf des Ministeriums, Anm. d. Red.) reichen werde, bliebe aber abzuwarten.

Versicherer hätten sich in der Folge wohl auf höhere Schadenszahlungen einstellen müssen - schon, weil die Verjährung bei Eintrag ins Klageregister ausgesetzt war. Nun haben die Unionsminister interveniert. Sie fordern von Heiko Maas deutlich strengere Hürden für eine entsprechende Reform - etwa, dass sich mindestens 100 Verbraucher an einem Klageregister beteiligen müssen. Zwar habe man sich im Koalitionsvertrag auf eine Verbesserung des Klageweges geeinigt. Aber "der vorliegende Entwurf geht über dieses Ziel hinaus", heißt es in dem internen Schreiben.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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