Allianz streicht Klassiktarife bei Betriebsrente

Quelle: Hans@Pixabay.com

Klassische Produkte für Betriebsrenten verschwinden aus dem Angebot der Allianz. Der Lebensversicherer konzentriert sich bei der Rente vom Chef auf seine Tarife mit den „neuen“ Garantien. Dabei handelt es sich um Rentenverträge ohne eingebauten Mindestzins. Die Klassikprodukte entfallen, weil die Garantien für langlaufende Klassikpolicen zu teuer sind und keinen Spielraum für eine rentable Kapitalanlage mehr bieten.

Lange hat die Allianz an ihren Klassikpolicen festgehalten und ihren Kunden die Wahl gelassen. Neben neuartigen Produkten lag dort bisher auch die gute alte klassische Rente im Regal. Bei den Betriebsrenten (bAV) tritt der Versicherer nun auf die Bremse. Seit 1. Januar können Betriebe die Renten ihrer Belegschaften nur noch mit Produkten ohne Zinsgarantie ansparen. Zur Wahl steht neben Indexpolicen auch die „Perspektive“, eine vor dreieinhalb Jahren präsentierte Rente zwar auch klassischer Machart, aber ohne Garantiezins.

Nachmeldungen im Bestand noch bis Juli möglich

In Rundschreiben an ihre bAV-Vermittler informiert die Allianz nun über ihr gekürztes Angebot. Das Ende der klassischen Rente bei den Betrieben begründet der Versicherer. Jahrzehntelange Garantien und sinkende Zinsen nehmen den Versicherern Spielraum für eine rentable Anlage der Kundengelder. Zum Jahresbeginn 2017 sank der Rechnungszins weiter auf jetzt 0,9 Prozent. Dies zwinge die Allianz zum Kauf von nur wenig rentablen Anlagen. Dies sind etwa EU-Staatsanleihen, die bekanntlich kaum noch rentieren. Und die sich damit auch für die Sparer, etwa angehende Betriebsrentner, nicht mehr lohnen.

Umgekehrt sparen sich Produkte ohne Zins-, aber mit Beitragsgarantie deren hohe Kosten und sind rentabler. Weil jeder für die freie Kapitalanlage verfügbarer Euro mehr Chance bietet, am Ende der Sparzeit eine höhere Rente zu erreichen. Also fällt die klassische (Betriebs-)Rente mit wenigen Ausnahmen künftig weg. Laut Allianz für Neugeschäft per Ende Januar. Bei bestehenden Gruppenverträgen können die Arbeitgeber ab Juli dieses Jahres keine klassischen Renten, etwa für neu eingestellte Mitarbeiter, mehr ergänzen. Dies betreffe auch die Unterstützungs- und Pensionskasse.