Baufinanzierung soll wieder einfacher werden

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Bundesjustizminister Heiko Maas will die Regeln für Baukredite wieder einfacher gestalten. Noch in dieser Woche soll das Bundeskabinett über ein geändertes Gesetz zur Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie (WIKR) entscheiden. Im kommenden Frühjahr sollen Banken wieder schneller und einfacher Baugeld ausreichen können.

Die Bundesregierung zeigt ein Einsehen und will die Regeln für die Vergabe von Baukrediten wieder vereinfachen. Seit Frühjahr stockt der Geldfluss in Richtung bauwilliger Bankkunden, weil die WIKR-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt werden musste. Und dieses zu deutschem Recht gewordene Stück Europa behindert jetzt beispielsweise Kreditantragsteller ab Alter 40, falls diese die Hypotheken nicht bis zu ihrem Rentenbeginn tilgen können (der Versicherungsbote berichtete).

WIKR hat unerwünschte Nebenwirkungen

Reicht eine Baufinanzierung in das Rentenalter hinein, wird es für Banken und Kunden schwierig, einen Baukredit „darstellen“ (Banker-Deutsch) zu können. Kein Geld. Diesen unerwünschten Nebenwirkungen der WIKR-Richtlinie will der Bund abhelfen. Im November hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) angekündigt, die strengen Kreditregeln für Banken und Bürger wieder zu lockern. Nun hat der Minister einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.

Die nun in Angriff genommene Nachbesserung für den Baugeldbezug soll samt zugehöriger Verordnungen im ersten Quartal 2017 Rechtkraft erlangen und den Geldfluss der Banken wieder weiter verstetigen. „Es darf nicht sein, dass gerade ältere Bankkunden wegen dieser EU-Richtlinie eventuell nur noch schwer einen Kredit erhalten. Diese nicht gewünschte Wirkung gehört abgeschafft, und zwar schnell“, wird Justizminister Maas von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zitiert, die über Maas’ Initiative berichtet.

Demnächst sollen die so genannten Öffnungsregeln bei den Baukrediten lockerer gestaltet werden. So soll es erlaubt sein, in ihrem Wert gesteigerte Immobilien – etwa nach Renovierungsarbeiten – wieder dem Beleihungswert des Objektes zuschlagen zu dürfen. Was im Gesetz bleiben soll, ist die neuerliche Kreditprüfung, wenn Bankkunden ihren bestehenden Kredit verlängern wollen.