Unionsparteien wollen Selbstständige zur Altersvorsorge zwingen

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Rente: CDU und CSU wollen Selbstständige laut einem Zeitungsbericht gesetzlich verpflichten, für das Alter vorzusorgen. Dabei soll den Unternehmern freigestellt werden, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – oder in eine sogenannte armutsfeste Altersvorsorge mit freier Wahl des Absicherungsmodells. Grund ist, dass viele Selbstständige keinerlei Absicherung für ihren Ruhestand haben.

Selbstständige sollen künftig verpflichtet werden, sich finanziell für das Alter abzusichern. Darauf haben sich die Rentenexperten von CDU und CSU geeinigt, berichtet die Bild-Zeitung am Montag. Die Reform soll verhindern, dass Unternehmer nach dem Ausscheiden aus ihrem Beruf in die Grundsicherung abrutschen.

Dass Selbstständige besonders von Altersarmut bedroht sind, zeigt eine Allensbach-Umfrage: Demnach sorgt jeder vierte Unternehmer überhaupt nicht für seinen Lebensabend vor. „Die Hälfte derjenigen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, hat keinerlei Rentenansprüche. Das zeigt, wie wichtig eine Versicherungspflicht für Selbstständige ist“, sagt CDU-Arbeitsexperte Peter Weiß (60) der "Bild".

Zwei Optionen: Gesetzliche Rentenversicherung – oder...was genau?

Diskutiert werden laut dem Zeitungsbericht zwei Möglichkeiten der Absicherung. Die erste Option: Zukünftig zahlen auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenkasse ein. Option Numero Zwei: Alternativ sei denkbar, dass Selbstständige eine „armutsfeste Altersvorsorge“ nachweisen müssen.

Was mit „armutsfest“ gemeint ist, geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor. Wahrscheinlich ist jedoch, dass die Altersvorsorge bestimmte Garantie- und Sicherheitsanforderungen erfüllen muss, damit sie der Gesetzgeber akzeptiert, etwa den Erhalt der eingezahlten Beiträge. Als Beispiele werden von der „Bild“ eine Riester-Rente oder Lebensversicherung genannt.

Ausnahmeregelungen für Künstler und Existenzgründer

Im Gespräch sind darüber hinaus zahlreiche Ausnahmeregelungen, heißt es in dem Zeitungsbericht. Von der Nachweispflicht befreit sein könnten etwa Künstler und Publizisten. Ebenso Selbstständige, die ihre eigenen Versorgungswerke haben, etwa Ärzte und Rechtsanwälte.

Weitere Ausnahmeregelungen könnten für ältere Selbstständige im rentennahen Alter (ab 50) gelten sowie für Geringverdiener mit einem Einkommen bis 400 Euro im Monat. Auch Existenzgründer sollen Erleichterungen erfahren: Hier sei denkbar, dass sie die Bedingungen erst nach einer Schonfrist erfüllen müssen. Die genauen Rentenpläne sollen im September vorgestellt werden.

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