Riester-Rente - Zahl der Riester-Verträge sinkt erstmals

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Der Bestand an Riester-Renten ist im ersten Quartal 2016 erstmalig gesunken. Bisher war der Bestand stetig gewachsen. Zwar sank die Zahl der Riester-Verträge lediglich um knapp 1.000 und damit auf 16.481.000 Verträge. Dennoch sind diese Zahlen mehr als eine Tendenz. Das belegen die Werte aus dem Vorjahr. Während sich die Zahl der neu abgeschlossen Riester-Versicherungsverträge laut Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft auf 463.700 beläuft, erhöhte sich die Gesamtzahl nur um 17.000 auf rund 10,9 Millionen.

Die Zahl der Riester-Verträge sinkt. Während Investmentfonds-Verträge und die Eigenheimrenten, wie der „Wohn-Riester“ offiziell heißt, weiter gut verkauft werden und im Bestand steigen, haben Riester-Renten über Versicherungsverträge und Banksparpläne Verluste hinnehmen müssen.

Riester-Rente: Investmentfonds & Wohnriester wachsen

So stieg die Zahl der Investmentfonds-Verträge um rund 6.000 Verträge. Den größten Sprung machte die Eigenheimrente. Im ersten Quartal diesen Jahres stieg hier die Zahl der Verträge um knapp 28.000 auf rund 1,592 Millionen an. Das geht aus Statistiken des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. Die Zahl der riestergeförderten Bankspar-Verträge fiel um 4.000 auf 800.000. Der Bestand der Versicherungs-Verträge sank sogar um 41.000 auf nun 10,958 Millionen Verträge.

Insgesamt hat die Riester-Rente mit einem Kündigungsproblem zu kämpfen. Das belegen widersprüchliche Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Während das BMAS für 2014 von einem Anstieg bei den Versicherungs-Verträgen um 17.000 auf rund 10,9 Millionen ausgeht, vermeldet der GDV rund 463.700 neue Riester-Versicherungsverträge.

Kündigung mit Verlustrisiko

Folglich müsste der Bestand an Altverträgen im Bereich Versicherung um 446.700 gesunken sein. Ein Teil davon fiel sicher auf Wechsler zurück, die von der Versicherungsvariante zu Banksparplänen, Investmentfonds oder Eigenheimrenten gewechselt sind.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurden viele dieser Verträge jedoch gekündigt. Doch dies ist für Kunden die schlechteste Option. Schließlich widerspricht dieser Schritt dem Grundgedanken einer Vorsorge für das hohe Alter und gilt daher als sogenannte schädliche Verwendung. Einhergehend damit sind Kunden verpflichtet, alle Zulagen und Steuervergünstigen zurückzuzahlen. Das kann insbesondere in den ersten Vertragsjahren zum Minusgeschäft werden. Alternativ sollte in diesen Fällen über eine Beitragsfreistellung nachgedacht werden.