E-Bikes und Pedelecs richtig versichert

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Das E-Bike boomt, die Verkaufszahlen sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Vor allem ältere Menschen sind im Frühling auf Fahrrädern mit Hilfsmotor zu sehen. Doch welche Versicherung brauchen die auch als "Pedelecs" bekannten Flitzer? Besteht sogar eine Versicherungspflicht?

Deutschland ist nicht nur eine Auto-Nation, sondern auch E-Bike-Land! Jedes dritte Fahrrad mit Hilfsmotor, das in Europa verkauft wird, geht hierzulande über die Ladentische, wie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) berichtet. In konkreten Zahlen: Seit dem ersten Erfassungsjahr 2009 wurden bereits 2,5 Millionen E-Bikes verkauft, allein 2015 waren es 535.000 Zweiräder. Ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 11,5 Prozent!

Der Boom hat auch mit der Alterung der Gesellschaft zu tun, denn vor allem bei Senioren der Generation Ü50 sind die motorisierten Fahrräder beliebt. Sie müssen nicht mit bloßer Muskelkraft den steilen Berg hinaufstrampeln, wenn sie zu einer Radtour aufbrechen wollen, der Hilfsmotor verspricht mehr Mobilität für einen Ausflug ins Grüne oder auf dem Arbeitsweg.

Keine Versicherungspflicht für Pedelecs bis 25km/h

Die Pflicht, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, besteht für die auch als „Pedelecs“ bekannten Gefährte nicht. Zumindest dann nicht, wenn das E-Bike einen maximal 250 Watt starken Motor hat und die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h gedrosselt ist. Dann entfällt auch die Helm- und Führerscheinpflicht.

Anders gestaltet sich die Situation bei den leistungsstärkeren S-Pedelecs, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen und mit einer Motorleistung bis 500 Watt ausgestattet sind. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, benötigt man für diese Zweiräder einen Führerschein der Klasse M und einen Helm. Auch brauchen S-Pedelecs ein Nummernschild und müssen wie ein Mofa mit der Haftpflichtversicherung versichert werden!

Unfallversicherung auch für „langsame“ E-Bikes

Radfahrer, die sich für ein nicht versicherungspflichtiges Pedelec mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit entscheiden, sollten sich dennoch Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen. So ist eine Unfallversicherung für Radler grundsätzlich zu empfehlen.

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat zwar in einer Studie herausgefunden, dass E-Bikes kein größeres Unfallrisiko haben als Fahrräder ohne Hilfsmotor. Dennoch besteht für Fahrräder allgemein eine erhöhte Gefahr, im Straßenverkehr zu Schaden zu kommen. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Hier hilft eine private Unfallversicherung, die finanziellen Folgen aufzufangen.

Pedelecs selbst waren 2014 bundesweit in rund 3700 Unfälle mit Verletzten verwickelt, wie aus einer Statistik des Automobilklubs ACE hervorgeht, die sich auf Daten des Statistischen Bundesamts stützt. 59 Menschen starben demnach, 1178 verletzten sich schwer.

Haftpflichtschutz in der Gepäcktasche?

Auch eine private Haftpflichtversicherung sollten E-Bike-Nutzer im Gepäck haben. Wer mit seinem Pedelec zum Beispiel einen Fußgänger umfährt oder gegen ein parkendes Auto donnert, muss für den entstandenen Schaden einstehen. Hier empfiehlt es sich, im Versicherungsvertrag die Absicherung für E-Bikes zu prüfen: Nicht jeder Tarif bietet für die flinken Gefährte Schutz! Und auch auf einen Helm sollte man trotz fehlender Pflicht nicht verzichten – letztendlich geht es um die eigene Gesundheit.