Versicherungsbetrug - Weinflaschen, falsche Papiere und Hightech

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Versicherungsbetrug: Die Versicherer prüfen vermeintlichen Versicherungsbetrug immer aufwendiger. In einem aktuellen Fall wurde in den Keller eines Mannes eingebrochen, woraufhin dieser gegenüber seiner Versicherung behauptete, teure Weine und Spirituosen seien ihm durch die Diebe aus dem Haus getragen worden. Als Wert des Diebesgutes gab er 202.000 Franken an - womit er den eigentlichen Wert des Verlustes mit vier multipliziert hatte. Nun geht das schweizerische Gericht gegen den Bestohlenen vor.

Der Einmannbetrieb des Mannes sollte durch den Einbruch, Glück im Unglück, saniert werden. Das Einbruchsopfer brachte also umfangreiche Unterlagen zu seiner Versicherung und wollte damit einen beträchtlichen Schaden geltend machen, der sich angeblich auf 200.000 Franken belief. So viele feine Weine muss man ja erst einmal im Keller haben, fand auch die Versicherung und prüfte die Angelegenheit sehr sorgfältig. So sorgfältig nämlich, dass offenbar wurde, dass sich der Wert der gestohlenen Getränke auf nur ein Viertel des reklamierten Betrages belaufen hatte.

Versicherung arbeitet mit IT-Forensik

Zwar hatte der Mann all seine Behauptungen mit den entsprechenden Papieren untermauert. Jedoch war die vorgelegte Inventarliste nicht zwei Tage vor dem Einbruch, sondern sechs Wochen später abgeändert worden. Das erkannte die IT-Forensik der Kantonspolizei Aargau rasch, als sie das Papier untersuchte.

Damit war das Ganze dann Betrug und nun nahm sich das Bezirksgericht Baden dieser Sache an und verurteilte den Conosseur mit einer Geldstrafe von 10.000 Franken sowie außerdem zu einer Buße im Umfang von 2000 Franken unter Anrechnung der Untersuchungshaft, die zwei Tage andauerte.

Bestohlen und abgeklopft: Versicherungsbetrug endet schmachvoll

Zunächst wurde die Entscheidung zu Ungunsten des Mannes vom Aargauer Obergericht und jetzt auch vom Bundesgericht gestützt, wie der Aargauer Zeitung zu entnehmen ist, welche von Versicherungswirtschaft-heute.de zitiert wird. Der Weinsammler gab zwar an, nicht arglistig gehandelt zu haben. Doch fand das Gericht, seine Täuschung sei äußerst unbeholfen und zu offensichtlich gewesen, als dass man diese Ausrede noch anerkennen könne.

Quelle: versicherungswirtschaft-heute.de