ARAG erweitert Rechtsschutzversicherung

Quelle: ARAG SE

Die Arag hat ihre Rechtsschutzversicherung überarbeitet. Neu angeboten werden nun ein Arbeitslosen-Schutz für Privatkunden und ein Berufs-Rechtsschutz für Senioren. Änderungen gibt es beim Forderungsmanagement für Selbstständige, beim Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige und bei den Selbstbeteiligungen.

Die Arag hat ihr Angebot im Bereich Rechtsschutz erweitert. Kunden sollen den Aktiv-Rechtsschutz mit einem Arbeitslosen-Schutz erweitern können. Dieser soll bei einer betriebsbedingten Kündigung die Lücke zwischen gesetzlichem Arbeitslosengeld I und dem vorherigem Nettoverdienst schließen. Der Versicherer will diese Leistung bis zu 21 Monate übernehmen.

Für Senioren wurde ein spezieller Berufs-Rechtsschutz eingeführt. Dieser soll Beschäftigungsverhältnisse absichern, die der Ergänzung der Rente oder Pension dienen. Im Paket sollen auch ein Beratungs-Rechtsschutz für Fragen zu Rente und Pension sowie ein Rechtsschutz für Arbeitgeber von hauswirtschaftlich Beschäftigten und Pflegekräften integriert sein. In der Aktiv-Rechtsschutz Premium für Selbstständige wurde der Plus-Tarif erweitert. Hier sollen Kunden den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz in Verbindung mit dem Online-Forderungsmanagement nutzen können.

Mit dem Angebot JuraCheck® will die Arag künftig Hilfe von spezialisierten Anwälten anbieten. Sie sollen das Arbeitszeugnis auf eventuelle Mängel und verschlüsselte Formulierungen prüfen. Überdies gibt es zwei neue Selbstbeteiligungs-Varianten.

Ab sofort ist in der Komfort- und Premiumvariante auch der erweiterte Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige integriert. Wenn keine Verurteilung erfolgt, sollen Anwaltskosten von bis zu 300.000 Euro abgesichert sein. Neu sind auch ein Rechtsschutz für zukünftige Firmengründer (im Aktiv-Rechtsschutz Premium), ein vorsorglicher Beratungs-Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und ein Beratungs-Rechtsschutz für Fragen zur Altersrente (in der Komfort- und Premiumvariante).

Quelle: ARAG SE