Rentenprognose - DRV spricht von "größter Rentenanpassung seit Jahrhundertwende"

Quelle: McLac2000@Pixabay.com

Rente: Das Jahr geht zu Ende, Fragen kommen auf. Auch Fragen zur Stabilität des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher liegt er bei 18,7 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass der Satz bis 2020 so bleibt, teilte Alexander Gunkel als Vorsitzender des DRV-Bundesvorstandes am Freitag in seinem Bericht an die Bundesvertreterversammlung mit. Aber die größte Rentenanpassung seit langer Zeit könnte dann folgen!

Ab 2021 würde es dann nach den Vorausberechnungen eine Anhebung des Beitragssatzes auf 19,3 Prozent geben. Aber man könne erst im März des nächsten Jahres eine klare Antwort geben, wie der Beitragssatz angepasst werde. Doch äußerte er eine „begründete Aussicht, dass es die größte Rentenanpassung seit der Jahrhundertwende werden könne“, so war auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung zu lesen. Die aktuellen Vorausberechnungen jedenfalls lassen erahnen, dass im nächsten Jahr eine Anhebung der Renten im Umfang von rund vier bis fünf Prozent stattfinden könnte.

Bezüglich der Flüchtlingsthematik sah sich Gunkel veranlasst, jenen Leuten, die sich nun ob hunderttausender Neuankömmlinge um ihre Rente sorgen, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Nein, sagte er, kurzfristig sei mit keinen relevanten Mehrausgaben für die Rentenversicherung durch Flüchtlinge zu rechnen, denn wie jeder weiß, setzt die Inanspruchnahme von Leistungen der Rentenversicherung voraus, dass man zuvor mehrere Jahre Beiträge eingezahlt hat.

Flüchtlinge entlasten Rentenversicherung

So die Flüchtlinge nun peu à peu in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen unterkommen, würde die von ihnen zusätzlich gezahlten Beiträge die Rentenversicherung sogar vorübergehend entlasten. Langfristig würden die beitragszahlenden Arbeitnehmer mit Flüchtlingshintergrund natürlich auch von den Rentenkassen zehren, aber das sei ja nur fair.

Ausgaben für "Rente mit 63" - Alles nach Plan?

In seiner Ansprache unterstrich Gunkel auch die Wirkungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes, welches am 1. Juli 2014 in Kraft getreten war. Das neue Gesetz hatte es ermöglicht, ab 63 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Von dieser Option hatten bis Ende Oktober des aktuellen Jahres 427.000 Menschen Gebrauch gemacht, sagte Gunkel. Allein im laufenden Jahr wurden gut 221.000 Anträge gestellt. Auch hinsichtlich des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes sind die Gesamtausgaben interessant, da sie Mehrausgaben bedeuten. Gunkel sagte, hier liefe soweit alles nach Plan.

Es würde sich abzeichnen, dass sich die finanziellen Anforderungen im Rahmen der Schätzungen der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vom März 2014 bewegten. Konkret heißt das, die Rentenausgaben einschließlich Krankenversicherung der Rentner stiegen durch das Rentenpaket 2015 um 8,8 Milliarden Euro im Vergleich zur Entwicklung ohne Rentenpaket. Dann aber musste Gunkel sich selbst korrigieren - und zumindest bei der Mütterrente eine defizitäre Ausstattung einräumen.

Ausgaben für Mütterrente fehlt das Back-Up

Gunkel ließ in seiner Ansprache keinen Zweifel an seiner Kritik, die Rentenversicherung würde für die zusätzlichen Ausgaben im Rahmen der „Mütterrente“ keine ausreichende Kompensation erhalten. Denn es sei völlig unzureichend, dass sich der Bund erst ab 2019 an den Mehrausgaben durch einen höheren Bundeszuschuss beteilige. Es sei doch so, dass bis zu jenem Jahr, in dem die zusätzlichen Zahlungen ihre volle Höhe von zwei Milliarden Euro erreicht haben werden (2022), immer noch Mehrausgaben von rund 6 Milliarden Euro in Folge der zusätzlichen „Mütterrenten“ verblieben.

Was sei längerfristig an Entwicklungen der Finanzen in der Rentenversicherung zu erwarten? Neben dem angesprochenen Anstieg des Beitragssatzes nach den Vorausberechnungen bis 2030 auf stolze 21,8 Prozent würde das Rentenniveau vor Steuern im gleichen Zeitraum auf 44,3 Prozent sinken. Im Resultat würden also sowohl der Beitragssatz als auch das Rentenniveau innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen verbleiben.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung online