Provisionsverbot - Verbraucherschützer wollen Provisionen komplett verbieten

Quelle: Vbote

Ein Provisionsverbot im Finanzvertrieb fordert der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in einer aktuellen Stellungnahme zum Finanzmarktnovellierungsgesetz. Demnach solle das Bundesfinanzministerium die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID 2 dazu nutzen, ein allgemeines Verbot von Provisionen gesetzlich festzuschreiben.

“Das Problem: Die vorherrschende, provisionsbasierte Finanzberatung führt zu einem erheblichen Anteil von Fehl- und Falschberatungen. Denn Provisionen machen den Verkauf bestimmter Produkte für Kreditinstitute und Finanzvermittler lukrativ und reizen, zu häufige Umschichtungen im Portfolio zu empfehlen“, heißt es in einer Pressemeldung des Verbandes. Berater stünden hier vor einem Interessenkonflikt.

Beratungsprotokoll brachte nach Interpretation des vzbv keine Besserung

Auch das Beratungsprotokoll, 2010 von der Bundesregierung eingeführt, habe nicht bewirkt, dass Fehl- und Falschberatungen besser nachgewiesen werden können. „Es fehlen eindeutige, standardisierte Vorgaben für das Protokoll, das Provisionsproblem bleibt bestehen“, fasst der vzbv zusammen. Die Konsequenz aus Sicht des Verbraucherverbandes: Die Provision muss weg!

„Langfristige Lösung des Problems wäre ein Provisionsverbot, wie es in Großbritannien und den Niederlanden seit 2013 erfolgreich praktiziert wird“, fordert der Verband. Wie aber soll dies funktionieren, wenn z.B. in der Versicherungsbranche laut Industrie- und Handelskammern ganze 301 Honorarberater tätig sind? Auf kurze Sicht würde das Provisionsverbot eine gewaltige Beratungslücke reißen, und so will der vzvb vorerst die Honorarberatung stärken. Drei Maßnahmen sollen hierfür im Finanzmarktnivellierungsgesetz verankert werden:

  1. Das Wesen der von Produkten "abhängigen" Provisionsberatung und von Produkten "unabhängigen" Honorarberatung müsse den Kunden unmissverständlich erläutert werden. Begriffe, die nur auf die Vergütung hinweisen, seien auszuschließen.
  2. Die Honorarberatung soll nicht nur auf Wertpapiere und Vermögensanlagen ausgerichtet werden. Die Regulierung müsse auch die Beratung zu Versicherungen, Spareinlagen und Bausparplänen umfassen.
  3. Sämtliche Vertriebsanreize, ob nun im Gewand einer Provision oder Marge, seien Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber unmissverständlich in Euro und Cent offenzulegen.

Aktuell sind viele Verbraucher und Vermittler in Sachen Honorarberatung noch skeptisch. Das belegen auch die Zahlen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). So blieb der erhoffte Honorarberater-Boom in der Finanzanlagenvermittlung bisher aus. So waren zum Stichtag 1. Oktober neben 301 Honorarberatern lediglich 106 Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) im Vermittlerregister verzeichnet. Das sind vergleichsweise sehr wenig. Derzeit sind in Deutschland 36.194 klassische Finanzanlagenvermittler registriert.



Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband