Fehlerhafte Riester-Bescheide: Finanzamt fordert zu Unrecht Förderung zurück

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Riester: Viele Riester-Sparer erhalten derzeit unliebsame Post vom Finanzamt. Sie sollen die steuerliche Riester-Förderung für das Jahr 2014 zurückzahlen, weil sie nicht bei der Rentenversicherung gemeldet und damit nicht förderberechtigt seien. Doch die Forderungen sind unberechtigt: Eine Krankenkasse hat schlicht falsche Daten gemeldet.

Ärger in Berlin! Rund 11.000 Riester-Sparer wurden zu Unrecht vom Finanzamt aufgefordert, ihre Riester-Förderung für das Jahr 2014 zurückzuzahlen. Der Grund: sie seien angeblich im Jahr 2014 nicht rentenversicherungspflichtig versichert gewesen, was aber Voraussetzung für den Erhalt der Riester-Förderung ist. Dies berichtet die Stiftung Warentest auf ihrer Webseite.

IT-Fehler sorgt für fehlerhafte Datenübermittlung

Doch was ist schiefgelaufen? Sehr wohl hatten die Arbeitgeber der Betroffenen die Rentenversicherungs-Beiträge ordnungsgemäß gemeldet. Geschlampt hatte hingegen die Krankenkasse, in diesem Falle die AOK Nordost. Für die Übermittlung der gezahlten Rentenbeiträge sind nämlich grundsätzlich die gesetzlichen Krankenkassen zuständig – selbst bei Privatversicherten.

Wie die Stiftung Warentest erst nach hartnäckigem Nachfragen erfuhr, war ein Übertragungsfehler Ursache für die fehlerhaften Steuerbescheide. „Bei der Verarbeitung von Jahresmeldungen 2014 ist es in dem automatisierten Meldeverfahren an Rentenversicherungsträger am 22.01.2015 bei einem IT-Dienstleister zu einer Störung gekommen“, teilte ein Sprecher der AOK-Nordost mit. Deshalb seien von Arbeitgebern übersandte Jahresmeldungen nicht weitergeleitet worden. Die Konsequenz: die Beschäftigten galten als nicht rentenversichert.

Fehlerkorrektur bereits veranlasst

Die AOK Nordost habe bereits eine Korrektur veranlasst, wie die Krankenkasse weiter berichtet. „Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer keine Bedenken haben, da eventuell fehlende Rentenversicherungsmeldungen in jedem Fall nacherfasst werden und erhalten bleiben“, erklärte der Pressesprecher. Er beruft sich darauf, dass die Kassen regelmäßig Überprüfungen und Korrekturen durchführen, um versicherungsrechtliche Meldungen von Arbeitgebern zu vervollständigen.

Die Verbrauchertester sind von der hauseigenen Qualitätskontrolle der AOK weniger überzeugt: Seit dem Datenfehler sei bereits ein Jahr vergangen und bemerkt hätte ihn letztendlich eine aufmerksame Lohnbuchhalterin. Die Stiftung rät deshalb Betroffenen, selbst aktiv zu werden.

Falsche Berechnungen können jeden Rentenversicherten treffen

Wachsamkeit ist allen Rentenversicherten geboten. Denn auch andere Kassen sind bereits mit fehler- oder lückenhaften Datentransfers aufgefallen. Die Stiftung Warentest mahnt, Rentenzeiten regelmäßig zu überprüfen.

Im Pressetext heißt es hierzu: „Kommt es zu solchen Übertragungsfehlern, sind nicht nur Riester-Sparer betroffen. Sie merken es nur früher, weil sie mit der Rücknahme der Riester-Förderung konfrontiert werden. Doch auch wer keinen Riester-Vertrag hat, kann von dem Übertragungsfehler tangiert sein.“ Im schlimmsten Fall fehlen dann Zeiten auf dem gesetzlichen Rentenkonto. Deshalb sollten Versicherte den Rentenverlauf genau studieren.

Was können Versicherte tun?

Was aber können Versicherte tun, wenn sie fälschlicherweise als nicht rentenversicherungspflichtig eingestuft wurden? Zunächst gilt es, Einspruch beim Finanzamt gegen die Rückzahlungsforderung einzulegen. Wichtig ist hierbei ein Antrag, dass die Vollziehung der Änderung ausgesetzt wird. Ohne diesen Antrag müssen Betroffene die Änderung möglicherweise zunächst bezahlen. Zum Nachweis der Versicherungspflicht eignet sich die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung.

Das allein reicht aber nicht. Über den Fehler informiert werden sollte neben der Rentenkasse auch der Riester-Anbieter. Nicht nur die steuerliche Förderung sei von den Übertragungsfehlern betroffen, warnt die Stiftung. Der Anbieter buche auch die gewährten Zulagen wieder vom Riester-Konto ab. Kunden erfahren dies erst Anfang kommenden Jahres, wenn der Anbieter ihnen die Mitteilung über den Stand des Riester-Kontos schicken.

"Sie sollten daher auch Ihrem Riester-Anbieter erklären, dass es sich um einen Übermittlungsfehler handelt und ihn bitten, bereits jetzt schon eine Festsetzung der Zulagen für 2014 für sie bei der ZfA zu beantragen“, rät die Stiftung Warentest den Betroffenen. Nur so überprüfe die Zulagenstelle, ob die Zulagen zu Unrecht zurückgefordert worden.

Fehlende Transparenz und bürokratische Hürden sind ein wichtiger Grund, warum sich Sparer zunehmend von Riester abwenden. Nach offiziellen Schätzungen der Bundesregierung sind aktuell rund ein Fünftel der Verträge ruhend gestellt, das heißt, die Versicherten zahlen keine Beiträge mehr. Genaue Zahlen hierzu gibt es aber nicht. Das Neugeschäft bei der staatlich geförderten Altersvorsorge schwächelt seit Jahren und war 2014 bei Rentenversicherungen sogar rückläufig.

Quelle: Stiftung Warentest