BaFin: Imageprobleme nach Prokon, S&K und Infinus werden abgearbeitet

Quelle: Kapa@Pixabay.com

Der Finanzaufsicht BaFin hat den Zweck, abzusichern, dass Finanzdienstleister in der BRD kriminellen Geschäften fernbleiben. Die jüngsten Skandale um Prokon, S&K und Infinus jedoch haben den Ruf der Bafin leicht ramponiert. Eine kleine Anfrage der Partei die Grünen zeigte im Ergebnis jedoch, dass die Bafin ihre Aufgabe durchaus Ernst nimmt, wie fondsprofessionell schreibt.

Schaut die BaFin zu lange weg und handelt zu spät? Diesen Vorwurf mussten sich Deutschlands oberste Finanzwächter gefallen lassen, weil sie bei den jüngsten Anlegerskandalen spät oder gar nicht eingriff. Der Imageschaden der BaFin ging mit teils hohen Verlusten einher, die Anleger von Prokon, S&K und Infinus hinnehmen mussten, obschon die Finanzaufsicht Informationen hatte, dass die Geschäftsmodelle dieser Unternehmen alles anderes als nachhaltig waren. Die Finanzaufsicht handelte nicht und erstattete keine Strafanzeige. In der Folge erlebte die BaFin harsche Kritik.

Bafin & Staatsanwälte im Austausch über Insiderhandel, Marktmanipulation, andere Straftatbestände

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei die Grünen wurde deutlich gemacht, dass die BaFin sehr wohl das Mittel der Anzeige nutze, doch dies in der Regel bei Schwarzmarktprodukten und eher seltener bei sogenannten Graumarktprodukten. In den Jahren zwischen 2012 und dem Frühjahr des aktuellen Jahres hat die BaFin immerhin 474 Mal Staatsanwälten mit dem Anliegen einer Anzeige konsultiert, dabei überbrachte sie Details zu möglichen Vergehen im Bereich des Insiderhandels, der Marktmanipulation oder andere Straftatbestände, wie den des Verstoßes gegen die Prospektpflicht.

Direkte Wirkung haben solche Anzeigen für die Amtsinhaber leitender Positionen bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen, demnach ranghohe Mitarbeiter von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten sowie außerdem Vermögensverwalter mit einer Erlaubnis nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) inklusive den Anbietern sogenannter Graumarktprodukte.

Grauer und schwarzer Kapitalmarkt

Die BaFin antwortete konkret auf eine Anfrage von FONDS professionell ONLINE: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Anbieter von Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen, die sich auf den grauen Kapitalmarkt beziehen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist" - was besonders dann nahe läge, wenn ein Anbieter von Graumarktprodukten die Anlageberatung oder -vermittlung von Vermögensanlagen betreiben würde.

Darüber hinaus ist es der BaFin wichtig zu betonen, dass sie im regelmäßigen Austausch mit dem Bundeskriminalamt und den Staatsanwaltschaften stünde, um sich über "dubiose" Anbieter auf dem grauen Markt auszutauschen. Zudem sei das Bundeskriminalamt in seiner Funktion der Strafverfolgung hier ohnehin hauptverantwortlich. So habe man auch in der Angelegenheit Prokon und S&K in ständigem Kontakt mit den Staatsanwälten gestanden, habe aber auf eine Anzeige verzichtet, da es sich vermutlich um sogenannte Offizialdelikte (etwa Betrug) gehandelt habe, bei denen es an den Staatsanwälten gewesen wäre, selbst zu reagieren. "Einer Anzeige der Bafin hat es damit nicht bedurft", so das Fazit im Schreiben an die Grünen. So lässt sich ableiten, dass die Bafin mitunter von einer Anzeige absieht, so sich abzeichnet, dass es keine Chancen für erfolgreiche Ermittlungen oder ein Gerichtsverfahren gibt.

Positiver Konjunktiv durch Kleinanlegerschutzgesetz

Zur Verbesserung des Schutzes von Anlegern vor bedenklichen oder unseriösen Geschäftsmodellen wurde das Kleinanlegerschutzgesetz ins Leben gerufen. Die Bafin verweist im Zusammenhang mit der Prokon-Affäre auf die Vorzüge des neuen Gesetzes. Hätte es schon eher gegolten, dann hätte Prokon das eigene Geschäftsmodell sowie die Verbindungen zu anderen Unternehmen im Verkaufsprospekt um einiges durchsichtiger darstellen müssen. Diese Transparenz hätte insbesondere auch für Angaben zur Fähigkeit von Prokon gegolten, Zahlungsverpflichtungen für das laufende und das folgende Geschäftsjahr nachzukommen. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz wäre der nahende Ruin des Konzerns für Windenergie früher offenkundig geworden und die Kunden hätten nicht so viel Geld verloren, argumentiert die BaFin in ihrer Stellungnahme.

Mit weiteren Zahlen, die dem Antwortschreiben anhängig waren, unterstreicht die BaFin ihre ernsthaften Absichten: So schlossen die Beamten seit 2010 insgesamt 20 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das bis zum 31. Mai 2012 geltende Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) ab, und verhängten in zwei Fällen eine Bußgeldstrafe. In einem anderen Fall wurde eine Freiheitsstrafe verhängt wegen gewerbsmäßigen Anlagebetrugs und das Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Fall eingestellt. Gegenwärtig anhängig sind insgesamt sieben Verfahren aufgrund von Verstößen gegen das Vermögensanlagegesetz.

Quelle: fondsprofessionell