Unfallversicherung - Darauf sollten Verbraucher achten (Teil 3 von 3)

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Gesetzliche Erwerbsminderungsrente (Teil 3): Bundesbürgern drohen im Schadenfall existenzgefährdende finanzielle Einschnitte, wenn Begriffe falsch ausgelegt oder verwechselt werden. Verbraucher, Medien und teilweise auch Verbraucherschützer kennen die Unterschiede leider oft nicht.

Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit und Invalidität sind drei völlig verschiedene Gefahren, die allerdings eines gemeinsam haben: Die Absicherung aller dieser Gefahren ist als sehr wichtig einzustufen, denn sie zählen zum Bereich der Arbeitskraftabsicherung. Unverdrossen behaupten jedoch einige Verbraucherschützer, dass eine Unfallversicherung weniger wichtig sei. Eine Aussage, die im Ernstfall fatale Folgen haben kann. In 3 Beiträgen sollen die Unterschiede aber auch die Zusammenhänge erläutert werden:

Private Unfallversicherung (Teil 3 von 3)

Die private Unfallversicherung leistet bei einem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad aufgrund eines Unfalls. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle in Beruf und Freizeit weltweit und rund um die Uhr.

Der Irrtum der Verbraucherschützer

Teilweise wird von Verbraucherschützern argumentiert, dass einen Unfallversicherung weniger wichtig sei und deshalb besser eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden solle. Dabei wird jedoch übersehen, dass zwar eine Berufsunfähigkeit keine Invalidität zur Folge haben muss, dass aber andererseits eine Invalidität keine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen muss.

Ein Beispiel zu diesem Irrtum

Der ausschließlich am Schreibtisch arbeitende Angestellte Herr S. (Computerarbeitsplatz) verliert durch einen Freizeit-Unfall sein rechtes Bein bis Mitte Unterschenkel. Ziemlich sicher kann angenommen werden, dass diese Beeinträchtigung in seinem Fall nicht zu einer andauernden Berufsunfähigkeit führen wird. Eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) wird daher nicht fällig. Da es sich um einen Freizeit-Unfall handelt wird auch keine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung fällig. Eine Rente aus der ggf. abgeschlossenen selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) wird nur für einen überschaubaren Zeitraum oder gar nicht fällig (abhängig von den Versicherungsbedingungen).

Herr S. hat aber gut vorgesorgt und neben der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine private Unfallversicherung mit ausreichender Grundinvaliditätssumme und 350 Prozent Progression abgeschlossen. Aus der Unfallversicherung werden nun ca. 50% der vereinbarten Invaliditätsleistung fällig (je nach Gliedertaxe). Bei einer vereinbarten Grundinvaliditätssumme von 200.000 Euro sind dies ohne Progression 100.000 Euro. Durch die mitvereinbarte Progressionsstaffel wird die volle Versicherungssumme von 200.000 Euro fällig. Dieses Geld wird Herr S. für Umbaumaßnahmen in Eigenheim/Wohnung, Fahrzeugumbauten, besondere biometrische Prothesen etc. sicher gut gebrauchen können.

Was ist nun mit der Meinung einiger Verbraucherschützer, dass eine Unfallversicherung weniger wichtig ist? Hätte Herr S. auf diese Verbraucherschützer gehört, dann hätte er zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber (wenn überhaupt) selbst bei sehr guten Versicherungsbedingungen eine nur zeitbegrenzte Leistung. Wichtig sind also beide Versicherungen; sowohl die private Berufsunfähigkeitsversicherung wie auch die private Unfallversicherung.

Die Definition des Unfallbegriffs zur privaten Unfallversicherung

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Darüber hinaus gibt es den „Erweiterten Unfallbegriff“ der wie folgt lautet: Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.

Tipps zur Unfallversicherung

  • Schließen Sie keinesfalls eine Unfallversicherung als Koppelvertrag ab, also keine Unfallversicherung gegen Beitragsrückgewähr (sogenannte UBR).
  • Der wichtigste Bestandteil einer Unfallversicherung ist die Grundinvaliditätssumme. Diese sollte mindestens(!) das 4fache des derzeitigen Bruttojahreseinkommens betragen (Faustregel). Schließen Sie dazu eine Progression für besonders schwere Invaliditätsfälle ab. Sinnvoll sind hier 225, 300 oder 350 Prozent Progression.
  • Schließen Sie eine Unfall-Todesfallleistung in Höhe von 10.000 bis 20.000 Euro in die Unfallversicherung ein. Diese Summe können Sie als Übergangsleistung bis zur endgültigen Feststellung des Invaliditätsgrades abrufen.
  • Verzichten Sie auf weitere Zusätze wie Unfallkrankenhaustagegeld oder Unfall-Genesungsgeld etc.. Verwenden Sie dieses Geld besser für die Erhöhung der Grundinvaliditätssumme.
  • Achten Sie auf ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Achten Sie insbesondere auf den 100prozentigen Verzicht des Versicherers zur Anrechnung auf den Mitwirkungsanteil von Erkrankung an den Gesundheitsfolgen eines Unfalls.
  • Schließen Sie eine Unfallversicherung nur nach persönlicher, inividueller Beratung und nicht im Internet ab.

Lassen Sie sich unbedingt beraten – übrigens nicht nur von Verbraucherschützern

  • Holen Sie zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung unbedingt Rat bei wissenden Versicherungsvermittlern, Versicherungsmaklern oder Versicherungsberatern ein.
  • Bestehen Sie auf einer Beratungsdokumentation. Die Beratungsdokumentation ist ein wichtiger Helfer bei eventuellen Haftungsprozessen.
  • Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsberater haben Ihnen einen Rat zu erteilen, der in die vorgenannte Beratungsdokumentation gehört. Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsberater haften für den Ihnen erteilten Rat.
  • Verbraucherzentralen haften nicht(!) für den Ihnen erteilten Rat. Auch Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen haften nicht für den von ihnen erteilten Rat. Daher sollten Sie zu Beratung Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsberater bevorzugen.
  • Versicherungsmakler und Versicherungsberater können zu einer großen Bandbreite verschiedenster Anbieter beraten.

Wenn die private Unfallversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschlossen werden kann

Am Markt sind auch private Unfallversicherungen ohne Gesundheitsfragen erhältlich. Zwar beinhalten diese Verträge bedingungsgemäße Ausschlüsse, aber ein eingeschränkter Schutz ist besser als gar kein Schutz. Achten Sie auch hier auf den möglichst hohen Verzicht des Versicherers auf den Mitwirkungsanteil von Erkrankung an den Gesundheitsfolgen eines Unfalls. Auch hierzu befragen Sie am besten einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater. Die Gründe dafür wurden oben schon genannt.