Infinus-Skandal: Erstmals Klage gegen Ratingagentur erhoben

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Infinus-Skandal: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik hat mit der Kanzlei Neusel & Partner ein Unternehmen Klage gegen eine Ratingagentur erhoben. Im Detail geht es um Vorwürfe gegen die Bisnode GmbH (vormals: Hoppenstedt Kreditinformationen GmH). Diese hatte die Future Business KGaA, Dresden, in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils mit der Bestnote für Kreditwürdigkeit bewertet.

Manager des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus müssen sich derzeit wegen gewerbsmäßigen Betruges in besonders schwerem Fall und Kapitalanlagebetrug vor Gericht rechtfertigen. Ihnen wird vorgeworfen, mit einem Schneeballsystem zehntausende Kleinanleger getäuscht zu haben - Anfang Juli hat die Dresdner Staatsanwaltschaft eine 757seitige Anklageschrift vorgelegt. Doch hätten nicht auch die Ratingagenturen Alarm schlagen müssen? Diese Frage wird nun ebenfalls vor Gericht verhandelt.

Keine ordnungsgemäße Prüfung der Geschäftsunterlagen?

Die Infinus-Mutter Future Business KGaA emittierte Wertpapiere, vor allem handelbare Orderschuldverschreibungen in einem Volumen von 770 Millionen Euro. Das Unternehmen verwendete die Ratings, um Anleger für die Wertpapiere zu werben. Wie sich jetzt zeigte, waren diese Ratings mutmaßlich fehlerhaft und beruhten nicht auf einer ordnungsgemäßen Prüfung der Geschäftsunterlagen. Tatsachen spreche vielmehr dafür, dass die Bewertungen gegen Zahlung einer Gebühr und ohne erforderliche umfassende Prüfung erteilt wurden.

Die Klage mit einem Streitwert in Höhe von 112.000 Euro ist seit dem 14. Juli 2015 beim Landgericht Darmstadt anhängig. Es sind weitere Klagen sowie ein Musterverfahren nach dem Kapitalanlager-Musterverfahrensgesetz in Vorbereitung.

“Auch Ratingagenturen nicht im rechtsfreien Raum“

Rechtsanwalt Dr. Schirp von der Kanzlei Schirp Neusel & Partner, sagt: "Auch Ratingagenturen arbeiten nicht im rechtsfreien Raum. Die Fehlleistungen der Ratingagenturen gerade im Segment der Mittelstandsanleihen sind dramatisch. Unsere Kanzlei plant weitere Klagen gegen verschiedene Ratingagenturen."

Rechtsanwalt Temiz, ebenfalls Kanzlei Schirp Neusel & Partner, betont: "Eine Schadenersatzklage gegen eine Ratingagentur erscheint zunächst als juristisches Neuland. Hier greifen allerdings die Rechtsgedanken, die der Bundesgerichtshof zur sogenannten Expertenhaftung entwickelt hat. Genauso wie Wirtschaftsprüfer müssen auch Ratingagenturen den Anlegern gegenüber haften, wenn ihre Ratings als Vertriebsargument beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten genutzt werden."