Nürnberger verbessert Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte & Steuerberater

Die Nürnberger Versicherung hat ihre Vermögensschadenhaftpflicht für Kammerberufe überarbeitet. Der Tarif wurde komplett neu kalkuliert. Dieser hat nun eine einheitliche Selbstbeteiligung sowie Schutz bei Altmandaten oder persönlicher Mandatierung.

Die Nürnberger Versicherung hat ihr Angebot für Rechtsanwälte und Steuerberater verbessert. Diese sollen durch eine Neukalkulation und einheitliche Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Schadenfall künftig günstigere Beiträge erhalten können.

Nürnberger Vermögensschadenhaftpflicht bietet Flexibilität bei Versicherungssummen

Versicherungssummen sind bis zu einer Summe von 2,5 Millionen möglich. Diese kann flexibel gewählt werden. So ist zum Beispiel eine Erhöhung der Versicherungssumme, eine höhere Versicherungssumme für einen vergangenen Zeitraum oder Höherversicherung für einzelne Mandate möglich.

Weiterhin im Vertrag integriert sind Vermögensschäden, die aufgrund von Fehlern beim Beraten, Verwalten oder Vermitteln entstehen. Überdies besteht ein zeitlich unbegrenzter Spätschadenschutz, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird. Auch Ansprüche, die nicht mehr geltend gemacht werden können, will der Versicherer begleichen.

Quelle: Nürnberger Versicherung