Rürup-Rente: Die Welt erklärt nicht genug

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Rürup: Saure-Gurken-Zeit ohne Nachrichten? Obwohl die Rürup-Rente derzeit überhaupt keinen Nachrichtenwert hat, weil sie seit 2005 (sic!) weder neu, noch aktuell, noch neuerlich wichtig ist, versucht sich „Die Welt“ an dem Thema. Und verhebt sich. Fachlich und inhaltlich. Vor allem am Verständnis des Rürupschen Prinzips. Zudem verwirrt das Axel-Springer-Blatt mit einem Ranking, dessen an Schulnoten angelehntes Bewertungssystem leider wenig aussagt. Eine wenig charmante Analyse des Presse-Unverständnisses.

Überlegungen für und über den Bürger an der Basis. Wenn der Normalbürger, also auch der gemeine „Welt“-Leser vielleicht, an das Alter, „das mit der Rente“ oder ganz allgemein an Altersversorgung denkt, dann meint er meist wohl eines: im Alter jeden Monat möglichst ausreichend Geld auf dem Konto zu haben. Der „Kleine Mann“ kennt die Rente von der Gesetzlichen Rentenversicherung. Bei „Herrn Doktor“, dem Halbgott im weißen Kittel, oder dem Herrn Rechtsanwalt im Ruhestand ist das die Berufsständische Versorgung seines Versorgungswerks, welches bekanntlich, wie bei Herrn Doktor, neben der Gesetzlichen Rente existiert.

Rürup-Rente ist wie gesetzliche Rente – Sonst ändert sich nichts

Rente? Das ist einfach: Je mehr, desto besser. Gut und besser ist das. Herr Professor Rürup, Alt-Kanzler Schröders ehemaliger Wirtschaftsweiser und Renten-, letztlich vor allen Steuer-Experte, hat Freiberuflern wie Ärzten oder Anwälten, aber auch Arbeitern und Angestellten eine weitere Sparform neben die Gesetzliche Rente beziehungsweise deren Freiberufler-“Schwester“, die Berufsständische Versorgung, gestellt. Nach dem Motto: alles gleich. Aber „privat“ und kapitalgedeckt. Die Rürup-Rente beim privaten Versicherer. Sonst ändert sich nichts.

Rürup ist nicht neu

Bis vor zehn Jahren, als Prof. Rürup die nach ihm benannte (auch Basis-) Rente neu erfand, hätte sich kaum jemand über strenge Regeln von halb-/staatlichen Rentenversorgungen aufgeregt. Die 2005 neu systematisierte Basisversorgung (Gesetzliche Rente, Freiberufler-Versorgungswerke, Rürup-Rente bei Versicherungen) gibt es nur als Monatszahlung (kein Kapital), erst ab 60 oder 62 und nur an verwitwete Eheleute und „Steuerkartenkinder“ bis Maximal-Alter 25. Kenner kennen es: Neumodisch wird das Ganze „Schicht 1“ genannt.

Fachfremde Nörgeleien

Neben verständnis-, weil fachfernen Verbraucherschützern: Auch die „Welt“ und aktuell ebendiese nörgelt und kokettiert. Es falle leicht, Rürups Rente „als störrischen Esel der Altersvorsorge zu schildern“. Weil es nur Rente, aber zum Ruhestandsbeginn keine Einmalzahlung gibt. Auch vererben oder übertragen (vulgo zu Lebzeiten verschenken) verbietet Rürup. Beziehungsweise „dessen“ entsprechend formuliertes Steuergesetz – Kenner kennen es als Alterseinkünftegesetz. Dessen Ziel ist Steuergerechtigkeit, also Gleichheit für alle Arten von Renteneinkünften. „Auftraggeber“ für das Gesetz war das Bundesverfassungsgericht. Letzte Frist war der 1.1.2005. Diesen Termin haben der damalige Kanzler Schröder (im Amt bis Mitte 2005) und Fachexperte Rürup seinerzeit zum 31.12.2004 eingehalten.

„Starr“? Systematisch!

Ab dem Jahr 2040 gelten für alle Rentenquellen und -arten und Rentner und Status (zum Beispiel auch Beamte) gleiche Bedingungen: Volle Besteuerung. Bis dahin gelten Übergangsfristen, genauer Tabellen. Für die Steuerbefreiung von Sparleistungen (seit 2005 teilweise, ab 2025 voll absetzbar) und für die Versteuerung von Renten: ab 2040 voll. „Die Welt“-Autoren bezeichnen die oben aufgeführten Bedingungen für die Rürup- oder Basisrente als „starr“ - und beweisen: Sie haben die „Schwester-Rente“ zur Gesetzlichen oder Versorgungswerkrente für Anwälte, Ärzte & Co seit 2005 nicht verstanden.

Rürup ist Basis

Denn für alle drei Rentensysteme (Gesetzliche, Versorgungswerk, „private“ Basis-/Rürup-Rente) soll demnächst das Gleiche gelten: Gleiche Steuerentlastung der Zahlbeiträge – bis 2025 voll - ; gleiche Besteuerung der Leistungen- ab 2040 voll. Und: Gleiche Beschränkung bei den Bedingungen: nicht beleihbar (keine Kreditsicherung für gegebenenfalls pfändende Banken), kein Verschenken, keine Kapitalzahlungen. Das Ziel ist und bleibt eine lebenslange Rente.

Rürup frisst BU-Renten

Der „Welt“ zufolge seien weitere Bedingungen bei Rürups Rente „ebenfalls starr“: Weil der Anleger erst ab 62 die Rente bekommt (bei Altverträgen bis Ende 2011 ab 60). „Mindestens einer“ aber finde die Rürup-Rente, „ganz gut: der deutsche Staat. Und daher begünstige er die Zusatzversicherung, indem er sie steuerlich fördert“, schreibt die „Welt“, allerdings ohne diese Zusätze im Beitrag zu benennen. Sodann:

“Die Welt“ ist nicht genug

Die beispielsweise einschließbare Berufsunfähigkeitsrente (BU) erweist sich im Leistungsfall als steuerlicher Boomerang, weil das Finanzamt dann dringend nötige BU-Renten „frisst“. Wenn Krankheit bleibt, also bei Berufsunfähigkeit, muss man vermeintliche Steuervorteile gegen BU-Nettorenten aufrechnen. Die zahlenmäßige Wahrheit ist ein Rechenergebnis. Die „Welt“ hat ihren Angaben zufolge Beispielrechnungen durchgeführt und beruft sich auf das „Institut für Vorsorge und Finanzplanung“ (IVFP) in Schwabach. Dies liefert Schulnoten. Hilft das?

Die Welt musste bereits Ende 2004 neu erklärt werden

Das IVFP habe angeblich „exklusiv“ für die "Welt" Beispielrechnungen durchgeführt, für welche Steuerzahler Rürups Rente interessant sei; angeblich: „Richtig“, so das IVFP, lohne sich Rürup nur bei hohen Einkommen. Das ist nicht neu. Und gilt bereits seit Ende 2004. Seit der allerersten so genannten Schichtenrechnung von „Rendite-Papst“ Prof. Klaus Jaeger (FU Berlin). Neu? Aufpassen müssten Angestellte. Deren Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rente schöpfen oft bereits einen Gutteil der steuerlichen Vorsorgeaufwendungen aus. Ja, das ist zutreffend. Aber das ist eben ein alter Kritikpunkt und nicht „neu“.

Neutrale Berater - IVFP-unabhängig - nutzen neutrale Rankings. Zum Beispiel die branchenweit anerkannt Produktratings von Franke und Bornberg, Hannover. Das Unternehmen startete seine Versicherer-Vergleiche bereits 1994 und beliefert die „Welt“-Konkurrenz. Den Markt. Neutral; zum Beispiel die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“; auch mit Fachstudien.

Treppenwitz statt Kompetenz?

Dazu kommt, so die „Welt“: Ohne Steuerförderung sei die Rendite der Rürup-Produkte „meist nicht berauschend“. Welche Mess-Qualität oder Aussage hat „berauschend“? Zu Rendite oder zu Sicherheit? Aber wir reden hier konkret über Rürup-Renten. „Für konservative Varianten der Basisrente“ gelte „das Gleiche wie für klassische Lebensversicherungen“. Ja: Ein (zins-)fachlicher Treppenwitz der „Welt“, die in dem Beitrag noch ergänzt, Rürup sei „vor allem deshalb eingeführt (worden), damit auch Selbstständige dazu ermutigt werden, für das Alter vorzusorgen.“

Spät verstanden, „WELT“: Rürup ist Schicht 1 der Basisversorgung

Die Rürup-Rente dient der Vorsorge. Immerhin diese Lektion hat das Blatt verstanden. Dann lernt oder gar lehrt die „Welt“, spät. Schade: Leider verschweigt sie diese Erkenntnis am Anfang – verständnisweise suboptimal. Wie folgt: „Die Bedingungen (von Rürup; Anmerkung der Red.) entsprechen im Großen und Ganzen denen der gesetzlichen Rente“. Man möchte als Fachleser meinen: Endlich und erlösend. Der Laien-Leser hätte diesen Satz am Anfang des Textes ebenfalls begrüßt.

Berechne: „Interessante Rendite!“

Lassen wir die „Welt“ reden: „Wie bei gesetzlichen Altersbezügen haben Rürup-Sparer überhaupt nur dann eine Aussicht auf eine interessante Rendite, wenn sie lange leben. Umgekehrt sichert die Basisrente auch ein Langlebigkeitsrisiko ab“ … Rein sachlich. Hier ist es nicht umgekehrt! Beide vorstehenden Sätze bilden einen Sinnfehler – die Höchststrafe, die der Deutschlehrer vergeben kann! Lange leben und Langlebigkeit sind das Gleiche: Sehr alt werden.

Unisex ist lebensfern

Die „Welt“ steigert aber noch: Unisex-Tarife lohnen, weil Frauen „statistisch eine längere Lebenserwartung haben als Männer“. Ja. Und? Wie viele Frauen oder Männer unter den Leserinnen oder Lesern des Blattes kennen oder interessieren sich für vergangene Renten-Kalkulationen? Sind LeserInnen Versicherungsaktuare? „Unisex“ hat für Studierende und meist fachfremde Leserinnen und Leser heute nur noch, sagen wir: eine erotische Bedeutung. Fachlich konkret: Egal - um weiter bei der versicherungsfachlichen Seite zu bleiben.

Erzieherischer Sparzwang

Am Ende kommen die fachfernen „Welt“-Autoren gar zur fachlichen Basis zurück; sozusagen Rürup pur: „Wenn die Beiträge während der aktiven Erwerbsphase nicht einfach abgezogen (vulgo abgehoben!) werden können, geraten Sparer nicht in Versuchung, das für die Altersvorsorge gedachte Geld zu verbraten“. Damit ist die Substanz der Rente gesichert. Somit hätten die „Welt“-Autoren Herrn Rürups Intention sogar letztlich verstanden. Unwillentlich? Wenn sie nicht an Produkt und Kosten scheiterten.

Die „Welt“ ist nicht genug informiert

O-Ton Die „Welt“: "Wer eine Rürup-Rente abschließt, muss sich klarmachen, dass die Abschlusskosten ziemlich hoch sind. Sie machen oft vier Prozent der Bruttoprämien aus", zitiert die „Welt“ einen Experten. „Diese Kosten werden am Beginn der Laufzeit einbehalten, weshalb die Ansammlung von Kapital erst mit Verzögerung beginnt“. Das ist falsch. Und nach der unbestechlichen Zinseszinsformel unzutreffend. Abschlusskosten bei Rürup (gleich Lebensversicherung) werden in den ersten fünf Jahren schrittweise, ratierlich belastet. Gemindert. Die „Welt“ ist nicht genug. Von ihren Experten nicht genug informiert! Die Gründe sind mathematische.

„Teuer, wenn der Rentenanspruch vererbt werden soll“

Selbst bei Beitragsfreistellung, also Zahlungsstopp des Kunden: „In Notsituationen ziehen viele (nein! Alle!) Versicherer Jahr für Jahr Gebühren ab“ („Welt“). Ja. Und zahlen Zinsen. Marktweit rund drei Prozent plus X! (wie viel zahlt die Bank? Null plus kaum etwas). "Da die Auszahlungen ab 2040 voll zu versteuern sind, läuft das bei der derzeitigen Verzinsung auf ein Steuerdraufzahlmodell hinaus", sagt der von der „Welt“ zitierte Experte Joachim Schluchter (IVFP-Institut).

„Steuerdraufzahlmodell“? Nachsitzen, Herr Experte!

Dazu müsste der „Experte“ wissen wollen oder können, dass Prof. Rürup das steuerliche Rentensystem (Alterseinkünftegesetz 2005) aufkommensneutral kalkulierte! Von dem Experten eventuell gemeinte Vor- oder Nachteile bleiben Gegenstand einer naturwissenschaftlich unbestechlichen Berechnung – ja nach Alter und Einkommen des künftigen Rentners. Von einen „Steuerdraufzahlmodell“ zu sprechen divergiert kritisch: Je nach Konstellation von Alter, Kohorte, Betrag, Jahr und Renteneintritt.

Zusätzlich eine Hinterbliebenenabsicherung? Nein!

Wer sodann Rürups Rente als „unflexibel, teuer und unrentabel“ bezeichnet wie die „Welt“, spingt maximal zu kurz. Auch wenn die „Welt“ eine weitere Schwierigkeit anführt: „In der Diskussionen um die Rürup-Rente wird vielfach vergessen, dass es sich wie im Fall der gesetzlichen Rente um eine Leibrente handelt", sagt Elmar Schmidt von der Consulting Team Finanz- und Vermögenstreuhand. „Sie ist an die Person gebunden.“ Das schreibt sie „Welt“. Das ist nicht neu, sondern alt. Irrelevant.

„Wer seine Hinterbliebenen an den Ersparnissen beteiligen möchte, muss zusätzlich eine Hinterbliebenenabsicherung abschließen, doch das kostet.“ Nein, liebe „Welt“. Das ist falsch. Das ist nicht genug.