Rechtsschutzversicherung: Basistarife oft ohne wichtige Leistungen

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Rechtsschutzversicherung - Basistarife in der Rechtsschutzversicherung sind oft lückenhaft. So sind beispielsweise außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten meist ausgeschlossen. Entscheidende Leistungen sind in der Regel nur in Premiumtarifen enthalten. Wer dabei einen Tarif mit Selbstbeteiligung abschließt, kann erheblich sparen.

Für einen umfassenden Schutz sollte eine Rechtsschutzversicherung nicht nur die Kosten für Gerichtsverhandlungen übernehmen. Auch juristische Dienstleistungen sollten im Versicherungsumfang enthalten sein wie anwaltliche Hilfe bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Testamenten, Durchsicht von Verträgen und Arbeitsverträgen oder eine Beratung etwa im Familienrecht. Diese Punkte sind in den Basistarifen nur selten enthalten.

Rechtsschutztarife ohne Selbstbeteiligung bis zu 116 Prozent teurer

Wichtig ist, dass der Schutz der Rechtsschutzversicherung nicht erst vor Gericht beginnt, sondern etwa bei Streitigkeiten mit Behörden schon bei den Ein- und Widerspruchsverfahren greift. Auch sollte der Rechtsschutz bei einer außergerichtlichen Einigung wie beispielsweise einer Mediation bestehen. Langwierige Gerichtsverfahren können so vermieden werden.

Tarife mit Selbstbeteiligung (SB) sind bei der Rechtsschutzversicherung bedeutend günstiger als Tarife ohne eigene Zuzahlung. Bei einem Versicherer machte der Preisunterschied zwischen einer SB von 400 Euro und keiner SB im selben Tarif 116 Prozent aus. Allerdings lohnt es sich darauf zu achten, dass die Versicherung bei der anwaltlichen Erstberatung einen Verzicht auf Selbstbeteiligung enthält. Anderenfalls muss man das erste Gespräch komplett selbst zahlen, wenn der Fall damit erledigt ist.

Quelle: Check24