Der Frühling naht und mit ihm zahlreiche Garten- und Landschaftsbauprojekte, die von Profis geplant und umgesetzt werden. Diese Fachleute mit einer Gewerbeversicherung auszustatten, birgt großes Potenzial für Makler. Ein Gewerbeversicherungs-Tipp von Dr. Jan Schlüter, Leiter bei Finanzchef Pro, der Gewerbelösung für Versicherungsmakler der Finanzchef24 GmbH.
Wer die Zielgruppe der Garten- und Landschaftsbauer als Makler optimal bedienen möchte, muss zunächst abklären, „mit wem er es zu tun hat“, denn nur so lassen sich die Risiken präzise einschätzen. Grundsätzlich gilt: Garten- und Landschaftsbauer arbeiten auf fremden Grundstücken, nehmen meist größere Erdbewegungen vor und besitzen dafür einen Maschinenpark. Oft haben sie auch planerische Risiken. Anders Gärtner. Sie haben eher keine größeren Arbeitsmaschinen und wenig bis keine planerischen Risiken.
Bauhauptgewerbe mit Maschinenrisiko
Subunternehmer, Personenschäden, Versicherungssumme
Außerdem ist es wichtig, zu wissen, ob der Garten- und Landschaftsbauer Subunternehmer beschäftigt. Wenn ja, müssen diese gesondert mitversichert werden. Auch Personenschäden gehören mit in die Versicherung. So haften Garten- und Landschaftsbauer in jedem Fall, wenn sie die Räum- und Streupflicht vertraglich übernommen haben. Eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro ist empfehlenswert.