Krankenkasse: Gesundheitskarte für Asylbewerber im Gespräch

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Die Gesetzlichen Krankenkassen könnten Asylbewerbern eine Gesundheitskarte ausstellen und von den Bundesländern die Kosten für die Gesundheitsversorgung zurückerstattet bekommen. Ein entsprechendes Konzept ist derzeit im Gesundheitsausschuss im Gespräch. In den Flächenländern sei die Umsetzung jedoch schwierig.

Asylbewerbern soll ermöglicht werden, künftig unbürokratisch Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Ziel der Beratung um ein neues Gesamtkonzept sei die Vereinfachung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Asylbewerber, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) vergangene Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern derzeit aufwendig und teuer

Der Entwurf soll zudem hohe Verwaltungskosten in den Kommunen reduzieren und diese damit entlasten. Denn durch das aktuelle Asylbewerberleistungsgesetz haben Asylbewerber momentan nur eingeschränkt Anspruch auf gesundheitliche Versorgung. Sie müssen jede ärztliche Behandlung zunächst bei den kommunalen Sozialbehörden beantragen. „Das ist aufwendig und teuer“, heißt es aus dem Gesundheitsausschuss.

Gesundheitskarte: Lösungsansatz „Bremer Modell“ in Flächenländern schwieriger

Als eine weniger bürokratische Regelung gilt das „Bremer Modell“, welches in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg eingeführt wurde: Flüchtlinge erhalten eine Gesundheitskarte und können mit dieser zum Arzt gehen. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt zunächst die Behandlungskosten. Anschließend erhalten die Krankenkassen das Geld vom Land erstattet. Zusätzlich wird der Kasse eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand gezahlt.

Doch in den Flächenländern könnte das Modell nicht so einfach umzusetzen sein. Jede Kommune müsste einzeln mit den Krankenkassen über die Einführung einer Gesundheitskarte verhandeln. Daher berate man derzeit noch über eine Rahmenvereinbarung und die Frage der Freiwilligkeit, erklärte Fischbach.

Bei den meisten Bundesländern stieß die Idee des „Bremer Modells“ aus Kostengründen auf großes Interesse, heißt es. Man wolle zügig eine Neuregelung erarbeiten. Besonders Schutzbedürftige und Kinder sollen dabei im Blick behalten werden, forderte die Staatssekretärin.

Quelle: HIB