Strafkaution im Ausland - eine Leistung der Rechtsschutzversicherung

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Man muss kein großer Steuersünder sein um gegen Kaution auf freien Fuß zu kommen. Im Ausland kann schon ein Unfall mit Personenschaden ausreichen, um in Haft genommen zu werden. Aus dem Gefängnis kommt man dann vor Prozessbeginn nur gegen Zahlung einer Strafkaution. Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist es daher durchaus sinnvoll auf den Einschluss des Strafkautionsdarlehen zu achten, vor allem wenn man sich häufig im Ausland aufhält.

Die Höhe der Strafkaution setzt sich aus der im jeweiligen Land üblichen Geldstrafe und den voraussichtlichen Verfahrenskosten (inklusive Ermittlungs- und Gutachterkosten) zusammen. Da können leicht mehrere Zehntausend Euro zusammen kommen - eine Summe, die nicht jedermann sofort verfügbar hat. Eine Rechtsschutzversicherung mit der Option Kautionsdarlehen übernimmt die Kosten in der vereinbarten Höhe als zinsloses Darlehen.

zinsloses Kautionsdarlehen mit Währungsrisiko

Die Kaution wird bei einem Freispruch in voller Höhe erstattet und dem Versicherten entsteht kein Schaden. Wird er zu einer Geldbuße verurteilt, wird diese mit der Kaution verrechnet und muss der Versicherung erstattet werden. Wenn beispielsweise bei einem Prozess im Ausland der Versicherte nicht vor Gericht erscheint, verfällt die Kaution ersatzlos und muss in voller Höhe erstattet werden.

Bei dem Kautionsdarlehen handelt es sich um ein zinsloses Darlehen. Für den Versicherten bleibt dennoch ein kleines Restrisiko. Die Kaution wird in der Landeswährung fällig, der Versicherer zahlt in Euro. Oftmals zieht sich ein Prozess über mehrere Jahre hin. Da kann es sein, dass die Landeswährung zwischen Kautionsstellung und -rückzahlung gefallen ist. Dieses Währungsrisiko trägt bislang der Versicherte, einige Versicherer kündigen eine kundenfreundlichere Änderungen dieses Problems an.

Quelle: Alte Leipziger