Rententipp: Rückwirkende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 31. März 2015

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Rente: Noch bis 31. März 2015 können zur gesetzlichen Rentenversicherung freiwillige Beiträge für das Jahr 2014 entrichtet werden. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, um die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen oder für das Aufrechterhalten des Versicherungsschutzes für eine Erwerbsminderungsrente.

Die Beiträge können in beliebiger Höhe zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 85,05 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.124,55 Euro bezahlt werden, teilt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite mit. Freiwillige Beiträge können sich zum Beispiel lohnen, wenn man aufgrund der Geburt eines Kindes erst kurze Zeit erwerbstätig war, aber keine fünf Jahre Wartezeit vorweisen kann, um den Anspruch auf die Regelaltersgrenze zu erfüllen.

Auf dem Überweisungsauftrag muss neben den obligatorischen Angaben wie Name, Vorname und Versicherungsnummer unbedingt auch der für die Beiträge geltende Beitragszeitraum angegeben werden. Freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle zahlen, die – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen.