PKV-Einkommensgrenze: Was sich 2015 ändert

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Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung müssen sich 2015 auf Änderungen gefasst machen. Dabei besonders im Fokus: die Einkommensgrenze.

PKV - Drinnen oder Draußen: Die Einkommensgrenze der privaten Krankenversicherung bedeutet seit jeher eine Schwelle, die interessierte Versicherungsnehmer überwinden müssen, um aufgenommen zu werden. Seit 2000 erlebte sie einen kontinuierlichen Prozess an Änderungen und Anpassungen.

Betroffen sind vor allem Angestellte

Während Berufsgruppen wie Freiberufler, Selbständige, Beamten und Studenten freier Zugang zur privaten Krankenversicherung ermöglicht wird, sind vor allem Angestellte immer wieder von den Änderungen der Einkommensgrenze betroffen.

Einkommensgrenze: 4575 Euro brutto

Dabei können sie nur in eine private Krankenversicherung eintreten oder wechseln, wenn sie ein bestimmtes Bruttogehalt verdienen. Ab 2015 soll die Einkommensgrenze bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4575 Euro liegen.

Wer im nächsten Jahr deutlich unter dieser Einkommensgrenze liegt, sollte seinen Arbeitgeber dringend darüber informieren und einen Übergang zur gesetzlichen Krankenversicherung erwägen. Doch auch Versicherungsnehmer, die 2015 weiterhin Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, sollten regelmäßig ihren Bedarf überprüfen und gegebenenfalls Tarifanpassungen vornehmen.