Krankenkasse: Haben Versicherte gewechselt, sind sie für 18 Monate nicht mehr zugänglich

Quelle: Christian Schneider-Broecker

Die gesetzlichen Krankenkassen haben ab 2015 durch ein neues Gesetz mehr Freiheiten bei der finanziellen Gestaltung. Dies könnte ab Januar 2015 zu höheren Zusatzbeiträgen führen. Gleichzeitig besteht darin eine einmalige Gelegenheit für Krankenkassen zu wachsen. Damit sind jedoch auch große Risiken verbunden.

„Haben wechselaffine Versicherte Anfang 2015 erst die Kasse gewechselt, sind sie für 18 Monate nicht mehr zugänglich für Marketingmaßnahmen“, gab Wolfgang Rogalski von Bitmarck, im Rahmen des Partnerkongresses der Gesundheitsforen Leipzig zu Bedenken.

Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) wird der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2015 zwar von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt, doch gleichzeitig kann künftig jede Krankenkasse einen kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben.

Die neue Regelung kann enorme Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Kassen haben. Das ist eine einmalige Gelegenheit für Krankenkassen mit Wachstumsstrategie. Denn nie waren gleichzeitig so viele Mitglieder frei für einen Wechsel. Damit sind jedoch auch große Risiken verbunden, so etwa ein sprunghafter Anstieg an Neumitgliedern, denen man gegebenenfalls kaum operativ gewachsen ist.

Quelle: Partnerkongress der Gesundheitsforen Leipzig