Malte Hartwieg in Zahlungsschwierigkeiten - Anwälte legen Mandat nieder

Quelle: digitalaffiliates@Pixabay.com

Malte Hartwieg muss sich derzeit des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs erwehren, nachdem die Staatsanwaltschaft München ein Vermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet hat. Für die Anleger der Hartwieg-Fonds NCI und Selfmade Capital gibt es nun schlechte Nachrichten. Hartwiegs Anwälte haben ihr Mandat niedergelegt, weil der Münchener Finanzmanager in Zahlungsschwierigkeiten steckt.

Lange Zeit galt der schillernde Unternehmer Malte Andre Hartwieg als heimlicher Star der Investmentbranche. Mehr als 200.000 Anleger hatten ihm sein Geld anvertraut, er verwaltete ein Vermögen von mehr als 2,3 Milliarden Euro. Wirtschaftsmedien wie Cash Online ließen ihn Marktkommentare schreiben, in denen er Tipps zur Geldanlage geben durfte.

Doch der Druck auf Malte Hartwieg wird immer stärker. Nachdem die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts eingeleitet hat und bei einer Razzia mehrere Büros seiner Firmen durchsuchen ließ, ist Hartwieg nun nicht einmal mehr in der Lage, seine Anwälte zu bezahlen. Das Anwaltsbüro Klumpe, Schröder + Partner aus Köln teilte in einem Schreiben an die Anleger vom 23. September 2014 mit, dass sie aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten ihr Mandat niederlegen werden.

Für die mutmaßlich geschädigten Anleger der NCI- und Selfmade-Capital-Fonds bedeutet das nichts Gutes. Die Anwälte waren damit beauftragt, im Interesse der Anleger Vermögenswerte zu ermitteln und eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Dieses Vorhaben kann nun als gescheitert betrachtet werden.

Malte Hartwieg ist finanziell nicht handlungsfähig

In dem Schreiben von Klumpe, Schröder und Partner, das Versicherungsbote vorliegt, heißt es konkret: „Wie Sie sicherlich der Presse entnommen oder anderweitig erfahren [haben], ist es zwischenzeitlich bei diversen Beteiligten zu Durchsuchungsmaßnahmen seitens der Staatsanwaltschaft gekommen. In diesem Zusammenhang wurden auch Arrestpfändungen ausgebracht. Diese betreffen auch den Privat- und Gesellschaftsbereich des Herrn Hartwieg, der bisher zugesagt hatte, die Kosten für die Fondsverwaltung und die Aufklärungsarbeiten bis zum Jahresende zu tragen. Bemühungen des Herrn Hartwieg, die Pfändungen zu beseitigen um finanziell wieder handlungsfähig zu werden sind, wie er uns mitteilt, gescheitert.“

Aufgrund der Zahlungsprobleme sehe sich Malte Hartwieg nicht mehr in der Lage, seine Zusage der Finanzierung bis zum Jahresende einzuhalten, berichten die Anwälte. Zudem seien bei einigen Gesellschaften zwischenzeitlich Insolvenzanträge gestellt worden. „Er hat uns daher gebeten, unsere diesbezügliche Tätigkeit einzustellen und auch die bisher erfolgte Beantwortung außergerichtlicher Schreiben sowie telefonische Anfragen von Anlegern nicht weiter fortzuführen.“ Das Anwaltsbüro ließ offen, ob es seine Bemühungen im „eventuellen Auftrag von (vorläufigen) Insolvenzverwaltern“ fortsetzen könne.

Vorwurf, ein Schneeballsystem unterhalten zu haben

Malte Andre Hartwieg wird vorgeworfen, mit einem undurchsichtigen Firmengeflecht ein Schneeballsystem unterhalten zu haben. Hunderte Kunden erstatteten im Frühjahr Anzeige gegen den Münchener Finanzmanager, nachdem sie vergeblich auf fällige Auszahlungen von bis zu 200 Millionen Euro warteten. Angeblich sollten die Gelder in Projekte wie Biodiesel-Raffinerien sowie ein Betonwerk in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den USA oder Dubai fließen. Es steht jedoch der Verdacht im Raum, dass die eingesammelten Gelder der Anleger nicht in Projekte investiert, sondern veruntreut worden sind.

Hartwieg kontrolliert mehrere Emissionshäuser, die Kapital in Form geschlossener Fonds einsammeln. Die Fonds investieren in Genussrechte, doch Details zu den Investitionsvorhaben werden den Kunden zunächst vorenthalten. Es handelt sich um sogenannte „Blindpool“-Geschäfte, bei denen der Anleger nicht genau erfährt, in welches Objekt der Fonds genau investieren will und was die Investitionsziele sind. Der Kunde weiß zwar zum Beispiel, dass sein Geld in Immobilien fließt – ob es ein Kaufhaus in München ist oder ein Erlebnisbad in Ostdeutschland, entscheidet allein der Anbieter.

Bei diesen Blindpool-Fonds muss der Geldgeber dem Investor im sprichwörtlichen Sinne blind vertrauen können. Ob dieses Vertrauen im Fall von Hartwiegs Firmen gerechtfertigt war, darf bezweifelt werden. Bei den Investitionsobjekten handelt es sich zumeist um Offshore-Firmen, die erst kurz vor Ausgabe der Genussrechte gegründet wurden. Hintermänner seien möglicherweise Strohmänner von Hartwieg gewesen – allen voran der Investmentmanager Christian Kruppa, gegen den ebenfalls Anzeige erstattet wurde. Haben diese Offshorefirmen dazu gedient, ein Schneeballsystem zu betreiben? Der Verdacht steht zumindest im Raum.