Allianz Flexi Immo - Schadensersatz für Anleger bei überraschender Schließung

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Allianz: Seit mehr als zwei Jahren ist der Dachfonds Allianz Flexi Immo geschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im April grundlegend über die Schadensersatzansprüche aufgrund von Beratungsfehlern bei offenen Immobilienfonds. Anleger des geschlossenen Allianz-Fonds dürfen wieder hoffen.

Die Anleger des offenen Dachfonds Allianz Flexi Immo erhielten im April 2012 die Nachricht, dass die Anteilsrücknahme auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werde. Heute sind mehr als zwei Jahre vergangen und der Fonds ist nach wie vor geschlossen. Eine baldige Wiedereröffnung des Dachfonds scheint wenig realistisch. Nicht zuletzt ob der Tatsache, dass Anfang Juni 2014 der wichtige Zielfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund aufgelöst wurde. In diesem war mehr als ein Viertel des Fondsvermögens gebunden.

Doch können die betroffenen Anleger neben untätigem Abwarten anderweitig aktiv werden? Insbesondere jene Anleger, denen vor der Schließung 2012 nicht bekannt war, dass der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme aussetzen kann? Hierzu gibt es zwei aktuelle BGH-Urteile, die den Anlegern interessante Anhaltspunkte geben. Über diese Urteile informiert aktuell das Onlineportal anwalt24.de.

Im April wurde entschieden, dass Anleger neben allen anderen Risiken auch über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme und der Schließung informiert werden müssen. Der BGH gab damit den von der Schließung betroffenen Anlegern Recht, die durch die Nichtnennung des Risikos Fehler in der Anlageberatung sahen. Die Begründung: Bei dem Schließungsrisiko handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Ausnahme vom Grundsatz der stetigen Rückgabemöglichkeit (BGH-Urteile vom 29.04.2014, Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

Fehler in der Anlageberatung als Grundlage für Schadensersatz

Die aktuelle Situation des offenen Dachfonds weist große Ähnlichkeit mit den Fällen im Rahmen der BGH-Urteile auf. Anleger des Dachfonds könnten daher ebenfalls von dieser Entscheidung profitieren, obwohl es sich um zwei unterschiedliche Fondsarten handelt. Eine unmittelbare Anwendung auf Dachfonds wird es daher nicht geben. Dennoch gibt es wichtige Gemeinsamkeiten, z. B. die stetige Rückgabemöglichkeit, die für das BGH-Urteil ausschlaggebend war und bei beiden Fondsarten ausgesetzt werden kann.

Gab es laut des Bundesgerichtshofes Defizite in der Anlageberatung, so wird die zuständige Bank schadensersatzpflichtig. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten sich daher nun fragen, ob sie ordnungsgemäß beraten und über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme und der Schließung aufgeklärt wurden. Haben sie daran Zweifel, sollte die Anlageberatung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht rechtlich überprüft werden.