Allianz zahlt Angehörige der vermissten Boeing 777 aus

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Alllianz - Noch immer gibt es keine Gewissheit über das Schicksal der vermissten Boeing 777, Flug MH 370 bleibt verschollen. Aber die Münchener Allianz Versicherung hat bereits mit der Auszahlung der Versicherungssumme an Angehörige und Airline begonnen. Ob das klug ist, darf bezweifelt werden: Viele Familien hoffen noch auf ein Überleben der Verschollenen.

Auf dem Flughafen von Peking spielen sich derzeit chaotische Szenen ab. Noch immer, eineinhalb Wochen nach Verschwinden von Flug MH370 der Malaysia Airlines, harren dort hunderte Angehörige der vermissten Passagiere aus, die mehrheitlich aus China kamen. Viele Familien haben die Hoffnung nicht verloren, ihre Angehörigen wieder in die Arme schließen zu dürfen, und werfen der malaysischen Regierung vor, die Wahrheit über den Flug zu verschleiern. "Bringt unsere Verwandten zurück", hat eine Frau auf ein Plakat geschrieben. "Wir brauchen die Wahrheit." Sogar ein Hungerstreik wird erwogen, um endlich Informationen über den Flug zu erhalten.

Allianz will Auszahlung an Angehörige in dieser Woche abschließen

Ob es in so einer Situation klug ist, an die Angehörigen bereits die Versicherungssumme für die verschwundenen Passagiere auszuzahlen und sie damit symbolisch für tot zu erklären, darf zumindest bezweifelt werden. Aber genau damit hat der Münchener Versicherer Allianz in dieser Woche begonnen, wie eine Konzernsprecherin dem Handelsblatt bestätigte. Aus Versicherungskreisen heißt es weiter, dass die Auszahlung sowohl an die Fluggesellschaft als auch die Angehörigen der 239 Insassen in dieser Woche abgeschlossen sein soll.

Jedoch kann dem Versicherer in diesem Fall wohl nur indirekt ein Vorwurf gemacht werden. In der Luftfahrtversicherung sei es üblich, dass die Versicherungssummen an Airline und Angehörige früh ausgezahlt werden, berichtet das Handelsblatt. Oft enthalten die Policen Fristen, ab denen das Geld spätestens überwiesen sein muss. Würde die Allianz eine Auszahlung der Schadenssumme verweigern, könnte dies ebenfalls einen Imageschaden bedeuten – Gefühle der Angehörigen werden da schnell zum Spielball von Politik und Wirtschaft. Die Höhe der Versicherungssumme wird auf 100 Millionen Dollar geschätzt, neben der Allianz sind auch andere Versicherer beteiligt.

Solange die Ursache für das Verschwinden des Flugzeuges ungeklärt bleibt, kann zudem nicht eindeutig gesagt werden, ob die Allianz überhaupt für den Schaden hätte eintreten müssen. Versichert sind bei einer Luftfahrtversicherung in der Regel Personenschäden und Schäden am Rumpf des Flugzeuges, nicht aber Terrorrisiken. Dieses soll bei Flug MH370 ein Versicherungssyndikat von Lloyds in London übernommen haben. Die Ermittlungen zum Verschwinden der Maschine führten bisher zu keinem Ergebnis: infrage kommen etwa Sabotage, Entführung, ein technischer Defekt oder die Selbsttötung des Piloten. Auch für den Haftpflichtschutz steht die Allianz Versicherung ein.

Suche nach MH370 bisher ohne Erfolg

Das Rätselraten über den Verbleib der Maschine geht derzeit weiter. Mittlerweile sind 26 Länder an der Suche nach der vermissten Maschine beteiligt, die von Kuala Lumpur nach Peking fliegen sollte. In Malaysia schrieb eine Zeitung, im heimischen Flugsimulator des Piloten Zaharie Ahmad Shah seien Landebahnen auf den Malediven, in Sri Lanka und Indien einprogrammiert gewesen. Ein Ermittler in Kuala Lumpur konnte die Angaben aber nicht bestätigen.

Die New York Times schreibt mit Berufung auf Militärexperten, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass Grenztruppen in hochgesicherten Ländern wie China, Indien, Pakistan oder Afghanistan ein nicht identifiziertes Flugzeug über ihrem Territorium einfach übersehen. Dies lege nahe, dass die Maschine nach Süden flog statt nach China oder Norden, wie der ehemalige Experte für Luftsicherheit Sean O'Connor erklärte. Die Ermittler in Malaysia hatten zwei mögliche Flugrouten beschrieben. Die nördliche erstreckt sich vom Norden Thailands bis nach Zentralasien, der südliche von Indonesien bis tief in den Indischen Ozean hinein.

Quelle: Handelsblatt