Infinus Finanzdienstleistungsinstitut verzichtet auf BaFin-Erlaubnis & stellt Vertrieb ein

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INFINUS - Gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die insolvente INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) auf die ihr erteilten Erlaubnisse zur Erbringung von Finanzdienstleistungen verzichtet. Die Gesellschaft darf damit künftig weder selbst noch über ihre vertraglich gebundenen Vermittler Anlageberatung betreiben oder Finanzinstrumente vermitteln.

Das Amtsgericht Dresden hatte am 7. März 2014 auf Antrag der BaFin die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut angeordnet und den Dresdner Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler von der gleichnamigen bundesweit tätigen Kanzlei als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Kübler verwaltet auch die Muttergesellschaft des FuBus/INFINIUS-Konzerns, die Future Business KGaA „FuBus KGaA“ (AG Dresden, Az. 532 IN 2257/13). Zugleich ist er vorläufiger Insolvenzverwalter von Jörg Biehl, dem persönlich haftenden Gesellschafter der FuBus KGaA (AG Dresden, Az. 532 IN 204/14). Die Eröffnung des Verfahrens der FuBus KGaA und weiterer Konzerngesellschaften ist für Anfang April vorgesehen.

Weiterhin verwalten Kübler bzw. sein Kanzleipartner Dr. Franz-Ludwig Danko derzeit die zum FuBus-Konzern gehörenden insolventen Gesellschaften Infinus PR & Marketing GmbH (AG Dresden, Az. 532 IN 2301/13 ), INFINUS Financial Partner AG (AG Dresden, Az. 532 IN 2322/13), Moritzburger Versicherungsmakler GmbH (AG Dresden, Az. 532 IN 2302/13), Capital Business GmbH (AG Dresden, Az. 532 IN 2299/13) und INFINUS Hausverwaltungs GmbH (AG Dresden, Az. 532 IN 2303/13).

Bei der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut handelt es sich um ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a des „Gesetzes über das Kreditwesen“ (KWG). Die Gesellschaft verfügte über entsprechende von der BaFin erteilte Erlaubnisse nach § 32 KWG. Sie fungierte als sogenanntes Haftungsdach für mehr als 800 vertraglich gebundene Vermittler. Vorwiegend über diese vertraglich gebundenen Vermittler hatte die Gesellschaft insbesondere Anlageberatung betrieben und Finanzinstrumente vermittelt. Kerngeschäft der Gesellschaft war dabei der Vertrieb von Produkten der FuBus-Gruppe. Daneben wurden – wenn auch in erheblich geringerem Umfang – Produkte von Drittanbietern vertrieben. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung mit anderen Gesellschaften des FuBus/INFINUS-Konzerns bestand nicht. Allerdings sind mehrere Organe der Gesellschaften des Konzerns, u.a. die derzeit inhaftierten Vorstände bzw. Aufsichtsräte des Konzerns, als Aktionäre beteiligt.

Bei Einleitung des Insolvenzverfahrens hatte die Geschäftsleitung die Vertriebsaktivitäten bereits vorläufig eingestellt. Nach Bestellung von Dr. Kübler zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat die Gesellschaft gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf die ihr nach § 32 KWG erteilten Erlaubnisse verzichtet. Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung konzentriert sich der Verwalter deshalb derzeit auf die Feststellung und Sicherung der noch vorhandenen Vermögenspositionen, um diese nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer optimalen Verwertung zuzuführen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Vertriebsnetz und dem Kundenstamm der Schuldnerin zu.