Hallesche erweitert Pflegetarif OLGA auf OLGAflex

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Die Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit erweitert ihre Pflegezusatzversicherung um eine Möglichkeit zur flexibleren Beitragszahlung. Außerdem erlaubt es der neue Pflegetagegeldtarif, dass neben der gesetzlichen Einstufung auch eine alternative Begutachtung nach ADL-Kriterien möglich ist.

Im Pflegezusatzversicherungstarif „OLGAflex“ können Versicherte zwischen dem klassischen Beitragsmodell und reduzierten Startbeiträgen wählen. Ohne Angaben von Gründen kann der Beitrag zwischenzeitlich bis zum 60. Lebensjahr auf ein Minimum reduziert werden. Der Versicherungsschutz bleibt dabei uneingeschränkt.

Im Tarif OLGAflex sind bis zu 4.500 Euro zusätzliches Pflegegeld im Monat versicherbar. Stationär werden ab Pflegestufe I 100 Prozent des Pflegegelds ausbezahlt. Pflegestufe 0 ist generell mit 30 Prozent eingeschlossen. Eine Demenzleistung ist in allen Pflegestufen möglich. Auch bietet die Hallesche im Tarif eine regelmäßige Dynamisierung ohne Altersbegrenzung auch im Leistungsfall. Die Leistung kann weltweit in Anspruch genommen werden.

Alternatives Gutachten nach ADL-Kriterien

Wie auch im Pflegerentenmodell haben Versicherte die Möglichkeit, sich nicht ausschließlich nach der gesetzlichen Begutachtung ihrer Pflegebedürftigkeit einstufen zu lassen. Die Hallesche akzeptiert als zweite Chance zur Einstufung auch die ADL-Krtierien (Activities of Daily Living), bei Demenz die Reisbergsakala. Der Leistungsanspruch ergibt sich dann danach, welche Einstufung für den Kunden günstiger ist.

Zusätzlich erhält der Pflegebedürftige beim erstmaligen Eintritt der Pflegestufe III eine Einmalzahlung, im Falle eins Unfalls bis zu 22.500 Euro. Eine Beitragsbefreiuung im Pflegefall ist allerdings erst ab Pflegestufe III vorgesehen.

Quelle: HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit