Infinus AG Ihr Kompetenzpartner - Gläubigerversammlung am 25. Februar

Quelle: Screenshot www.dachs-partner.de

Für Anleihegläubiger der von der insolventen INFINUS AG Ihr Kompetenzpartner aus Dresden herausgegegebenen Orderschuldverschreibungen mit der ISIN DE000AOEPV14 und DE000AOEPV63 wird am 25. Februar 2014 eine besondere Gläubigerversammlung um 13 Uhr im Amtsgericht Dresden stattfinden. Auf der Gläubigerversammlung soll ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden. Dies gab die Insolvenzverwalterin, Bettina Schmudde, jetzt bekannt.

Am 31. Januar wurde vor dem Amtsgericht Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFINUS Gruppe eröffnet. Vorausgegangen war eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs fehlerhafte Prospektangaben bei Orderschuldverschreibungen getätigt zu haben und wegen des Verdachtes ein Schneeballsystem zu betreiben. Im Rahmen der Untersuchungen wurden die Konten der Infinus Gruppe gesperrt. Wenig später meldeten 15 Unternehmen der INFINUS Gruppe Insolvenz an, darunter auch die INFINUS AG - Ihr Kompetenzpartner. Zur Insolvenzverwalterin der insolventen INFINUS AG wurde die Rechtsanwältin Bettina Schmudde bestimmt. Die Insolvenzverwalterin wird bei der Gläubgerversammlung einen Bericht zum Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz Partner abgeben.

Wahl des gemeinsamen Vertreters

Für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger schlägt Bettina Schmudde den Rechtsanwalt Eberhard Dachs aus Tübingen vor. Eberhard Dachs ist auf die Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren, insbesondere in Groß- und Kriminalinsolvenzen spezialisiert. Er wird nach der Wahl die Rechte der Anleihegläubiger wahrnehmen. Die Forderungen, die auf Grund der Orderschuldverschreibungen bestehen, soll Eberhard Dachs gegenüber der INFINUS AG Ihr Kompetenzpartner geltend machen und alleine anmelden.

Nicht alle sind stimmberechtigt

Die geschädigten Anleger sind aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 28. März 2014 gegenüber der Insolvenzverwalterin geltend zu machen. An der Gläubigerversammlung Ende Februar dürfen alle Inhaber der Orderschuldverscheibungen teilnehmen. Es sind jedoch nicht alle Gläubiger stimmberechtigt: Nur wer bis zum 21.2.2014 seine Orderschuldverschreibung bei bestimmten Hinterlegungsstellen hinterlegt hat und dies Bescheinigen kann, darf an der Abstimmung teilnehmen.