Alternative Medizin - welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Quelle: PDPics / pixabay

Alternative Medizin und Behandlungsmethoden sind einer Umfrage der mhplus Krankenkasse zufolge weiterhin im Trend. Im Krankheitsfall nehmen 43 Prozent der Bundesbürger lieber homöopathische oder pflanzliche Präparate. Doch wer trägt die Kosten für Osteopathie oder Homöpathie?

Die Kostenübernahme für Akupunktur, Homöpathie und Osteopathie durch ihre Krankenversicherung halten jeweils zwei Drittel der Bundesbürger für wichtig. So ein Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Krankenkasse mhplus unter 1.000 Bundesbürgern.

Doch viele Patienten befürchten, dass sie zusätzliche Kosten alleine tragen müssen. Der Umfrage zufolge verzichten deshalb vier von zehn Bundesbürgern auf alternative Heilungsmethoden.

Leistungen der mhplus

Alternative Arzneimittel in den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bezuschusst die mhplus mit 60 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich um nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel aus diesen drei Bereichen.

Im Bereich Osteopathie übernimmt die mhplus die Kosten für sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versichertem. Erstattet werden bis zu 60 Euro pro Sitzung.


Darüber hinaus bietet die mhplus definierte Leistungen etwa für Anamnese und Behandlung der Anthroposophie, Homöopathie oder Akupunktur.


Leistungscheck Ambulante Naturheilverfahren

Welche Krankenkasse welche ambulanten Naturheilverfahren übernimmt, hat Versicherungsbote im Blitzcheck bei gesetzlichekrankenkassen.de geprüft. 13 ambulante Naturheilverfahren stehen dort als Suchkriterien zur Verfügung:

  • Alternativer Krebstherapie
  • Anthroposophischer Medizin
  • Ayurveda
  • Chelattherapie
  • Eigenbluttherapie
  • Homöopathie (Arzneimittel)
  • Irisdiagnostik
  • Lichttherapie
  • Osteopathie
  • Phytotherapie
  • Reflexzonenmassage
  • Shiatsu
  • TCM (Traditionelle Chinesische Medizin)

Im bundesweiten Vergleich erfüllen laut gesetzlichekrankenkassen.de nur DAK-Gesundheit und die Securvita Krankenkasse alle 13 Vorgaben.
Elf von 13 Vorgaben werden von der Hanseatischen Krankenkasse und der Techniker Krankenkasse erfüllt. Beide Krankenkassen übernehmen weder Chelattherapie noch Irisdiagnostik.
Die BarmerGEK hingegen übernimmt keine Kosten für Eigenbluttherapie, Irisdiagnostik und Shiatsu und erfüllt damit zehn von 13 Kriterien.


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