Krankenkassen - Gesundheitsminister Gröhe will Beitragsautonomie wieder einführen

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Krankenkassen - Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plant die Wiedereinführung der Beitragsautonomie für Krankenkassen. Die Bundesregierung will das Gesetz, das auch die Zusatzbeiträge ablösen würde, bereits Anfang Juli verabschieden. Bereits zum 1. Januar 2015 soll die Neuregelung in Kraft treten.

Die Bundesregierung will die Zusatzbeiträge abschaffen. Bereits im vergangenen Jahr hatte die SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlung die Abschaffung der Zusatzbeiträge gefordert. Grund dafür waren Befürchtungen von Zusatzbeiträgen von bis zu 360 Euro jährlich, sollte es zu dem für 2017 prognostizierten zweistelligen Milliardenloch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommen.

Gröhe will Beiträge von den Krankenkassen festlegen lassen

Gleichzeitig will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Beiträge wieder von den Krankenkassen festlegen lassen. Das berichtet die Rheinische Post und beruft sich dabei auf Informationen aus Koalitionskreisen.

Aktuell liegt der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung bei 15,5 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen davon paritätisch je 7,3 Prozent. Hinzu kommen 0,9 Prozent für Zahnersatz, die vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Zusatzbeiträge gibt es 2014 nicht.

Der Gröhe-Plan sieht vor den Arbeitgeberanteil auf dem heutigen Niveau einzufrieren und den restlichen Beitrag direkt vom beitragspflichtigen Einkommen abzuziehen. Einhergehend mit dieser Beitragsreform würde ein über Jahrzehnte bewährtes Modell wiederbelebt.

Die Beiträge werden dann wieder prozentual vom Bruttolohn erhoben. Jedoch müssen die Beiträge unter den Kassen gleichmäßig aufgeteilt werden. "Der Koalitionsvertrag ist eindeutig: Keine Kasse darf benachteiligt werden, weil sie Menschen mit geringeren Einkommen versichert", sagte der Chef des AOK-Bundesverbands, Jürgen Graalmann. "Ich verlasse mich darauf, dass die Bundesregierung ihr Wort hält." Insbesondere die AOK hat viele Versicherte mit kleineren Einkommen.

Resultierend aus der Beitragsreform, werden künftig alle Preissteigerungen im Gesundheitswesen direkt von den Versicherten getragen. Bereits im Sommer will die Bundesregierung das Gesetz verabschieden. Die Neuregelung soll, nach einer Umstellungsphase für die Krankenkassen, zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Abschaffung der Zusatzbeiträge sind inklusive

SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach zeigte sich zufrieden, ob des nahenden Endes der Zusatzbeiträge: "Die kleine Kopfpauschale war eine besondere Belastung für Rentner und Geringverdiener."

"Wichtig ist, dass der Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt. Damit bleiben auch die Lohnnebenkosten stabil", konstatierte CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn und hob insbesondere den weiterhin bestehenden Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kassen hervor.

Durch die Einführung der pauschalen Zusatzbeiträge hatten diverse Krankenkassen teilweise enorme Mitglieder-Verluste hinnehmen müssen. Besonders betroffen vom Versichertenschwund war seinerzeit die DAK und die City BKK.

Beitragsreform ändert nicht viel

Ob die Neureglung bei den Versicherten gut ankommt, darf bezweifelt werden. Zwar wird künftig kein Zusatzbeitrag mehr erhoben. Aber richtige Freude dürfte nicht aufkommen. Denn mehr als eine Umbenennung und leichte Strukturänderungen kommen auf deutsche Arbeitnehmer nicht zu. Wird künftig der Beitrag seitens der Krankenkasse erhöht, wird er dann anstatt über einen Zusatzbeitrag via Gehaltsabrechnung eingezogen.

Einen großen Unterschied im Vergleich zur Regelung vor der Einführung der Zusatzbeiträge hat die neue Beitragsreform allerdings: War der Verbraucher damals unflexibler in Sachen Preisbewusstsein an der Krankenkassenfront, so wurde mit der Einführung des Zusatzbeitrags der Sparfuchs in so manchem Arbeitnehmer geweckt. Gleichzeitig wurden die Sinne für die Thematik Gesundheitsvorsorge geschärft. Ob sich diese Entwicklung beim Verbraucher umkehren lässt, bleibt abzuwarten.

Quelle: Rheinische Post