eGK - Elektronische Gesundheitskarte zum 1. Januar 2014 Pflicht

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Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird trotz vieler Proteste zum 1.Januar 2014 in Deutschland Pflicht. Im November wurde mit einem Urteil vor dem Landgericht Berlin bestätigt, dass die Gesundheitskarte nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Nach einem Beschluss der Richter, sind die Versicherten sogar verpflichtet, diese Karrte als Nachweis ihrer Krankenversicherung zu nutzen.

Es war einst das Prestigeprojekt der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). In ihrer Amtszeit von 2002 bis 2009 prägte sie die gesetzliche Krankenversicherung wesentlich und legte auch den Grundstein für den Gesundheitsfonds verbunden mit einheitlichen Beiträgen bei den Krankenkassen. Die Einführung der eGK war damals für 2006 geplant, tatsächlich sorgten aber etliche Debatten zum Datenschutz und eine immer wieder verlängerte Testphase zu einer enormen Verzögerung, die erst jetzt mit der Einführung der Gesundheitskarte zum Januar 2014 ihr Ende finden soll.

Gesetzlich Versicherte, die noch keine neue Karte bei sich tragen, sollten schleunigst bei ihrer Krankenkasse nachfragen; denn verteilt wurden die Karten schon vor einiger Zeit. Zu erkennen ist die neue Gesundheitskarte an einem Foto des Versicherten und einem Chip, der neben allgemeinen persönlichen Daten auch vertrauliche Daten speichern können soll. Datenschützer lehnen weiterhin die geplante Speicherung von sensiblen Daten über den Gesundheitszustand auf der Gesundheitskarte ab. Trotz der jetzt stattfindenden Einführung will auch das Aktionsbündnis „Stoppt die E-Card“ weiterhin gegen die Nutzung der Karten vorgehen.

Für Verweigerer gibt es eine Frist bis zum 1.Oktober 2014 , bis dahin dürfen sie sich auch noch bei ihrem Arzt mit der alten Karte ausweisen. Doch es wird ohne Elektronische Gesundheitskarte umständlicher, denn innerhalb von 10 Tagen muss dann der Versicherte seinem Arzt schriftlich nachweisen, dass er bei einer Krankenkasse versichert ist. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, darf der Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen.