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Der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung wird allen Pferdebesitzern empfohlen, da die Private Haftpflichtversicherung  Pferde nicht mitversichert.
Generell gilt: dass der Pferdehalter immer haftbar für den Schaden gemacht wird, die sein Pferd  verursacht und zwar unbegrenzt, ohne das es auf sein Verschulden ankommt. Das ist im 
§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Bei der Pferdehaftpflichtversicherung haftet der Halter des Pferdes ohne eigenen Einfluss auf das Verhalten seines Pferdes. Man geht also nicht von einem Verschulden aus.