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Ärzte, die psychotherapeutische Behandlungen durchführen dürfen, haben zuvor eine Zusatzausbildung zum ärztlichen     Psychotherapeuten absolviert.
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater) haben zusätzliche Kenntnisse in den Bereichen
 erworben.
Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (früher: Facharzt für Psychotherapeutische Medizin) verfügen über zusätzliche Kenntnisse in den Bereichen  psychosomatische Medizin, Psychotherapie, Psychiatrie und Innerer Medizin.
Die Leistungsübernahme ist bei den Privaten Krankenkassen nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Tarif zu Tarif.