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Versicherungsschutz bei Sturm und Hagel

Wohngebäudeversicherer erstatten Schäden am Haus, die durch Sturm oder Hagel entstehen.

Voraussetzung dafür sind Windbewegungen meist ab Windstärke 8. Den entsprechenden Nachweis im Schadensfall liefern umliegende Wetterstationen oder weitere Schäden an Gebäuden in der Nachbarschaft.

Außenversicherung
Außenwandverkleidung (ausgenommen Schiefer)
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