Sofortleistungen bei schweren Verletzungen
Kommt es bei einem Unfall zu besonders schweren Verletzungen (z.B. Querschnittslähmung, schwere Verbrennungen usw.) wird eine Sofortleistung, in der Regel die 
 Höhe der vereinbarten Übergangsleistung ausgezahlt.
Die endgültige Invaliditätsleistung wird frühstens in 12 Monaten geleistet.