A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Opferrechtsschutz allgemein

Als Opfer einer rechtswidrigen und vorsätzlich begangenen Gewaltstraftat erhält der Inhaber einer Rechtsschutzversicherung vor deutschen Gerichten für die Nebenklage, den Verletzten- oder Zeugenbeistand, Rechtsschutz vom Versicherer im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs und auch für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.
siehe:Opferrechtsschutz im beruflichen Bereich, Rechtsschutz

Berufsrechtsschutz
Opferrechtsschutz im beruflichen Bereich

© Versicherungsbote.de