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Neuwertfaktor

Zum 01.01. eines Jahres wird der Neuwertfaktor neu festgelegt. Der Anpassungssatz ergibt sich zu 80 % aus der Veränderung (Erhöhung oder Verminderung) des Baupreisindexes und zu 20 % aus der Veränderung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe.

Baupreisindex

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