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Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl von Krankenfahrstühlen, wenn diese nachweislich in Gemeinschaftsräumen (z.B. in Treppenhäusern, Windfängen, Gemeinschaftskeller- oder Bodenräumen) des Gebäudes, in der sich die versicherte Wohnung befindet, abgestellt waren. 
       Um  Ersatz von der Versicherung  zu bekommen, ist eine polizeiliche Meldung des Diebstahls notwendig.
siehe: 
Hausratversicherung