A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Höhere Gewalt

Die Rechtssprechung bezeichnet ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis als Höhere Gewalt.

Als Beispiel wären zu nennen: Krieg und Kriegsgefahren; innere Unruhen; Naturkatastrophen; Reaktorunfälle.

Elektronikversicherung
Fotovoltaikanlagenversicherung
Montageversicherung
Überschwemmungsschäden durch Überflutung von Gewässern

© Versicherungsbote.de