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Seit 1993 führt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein Hinweis- und Informationssystem (HIS). Damit werden Verbraucherdaten gesammelt, um die Risikoprüfung und die Prüfung im Leistungsfall zu erleichtern. Auch die Aufdeckung und Verhinderung von Versicherungsbetrug- und missbrauch soll durch das HIS (auch:        
 
 Wagnisauskunft         
  
  ) gewährleistet werden.           
  
 
  Das HIS hat sich aus            
   
  Warndateien           
   
   verschiedener Kfz-Versicherer entwickelt. Heute besteht es aus sieben              
    
   voneinander getrennten             
    
    Sparten:               
    
 
     
     
 
            Einträge erfolgen nach einem Punktesystem. Hat eine Person, ein Versicherungsnehmer oder ein Dritter, 60 Punkte und mehr von einem Versicherungsunternehmen erhalten, erfolgt eine Meldung an den GDV.                                
            
 
            Je nach Sparte erfolgt die Meldung aus unterschiedlichen Gründen:                               
            
 
              
             Kraftfahrt                               
              
               
               
 
                 
                Rechtsschutz                                     
                 
                  
                  
Diese Anzahl ist i.d.R. gestaffelt: 
                    
Jeweils vor der Kündigung
 
                       Weiterer Kündigungsgrund besteht, wenn dem Versicherer konkrete Betrugs-Verdachtsmomente vorliegen.                            
                       
 
                       
 
                        
                       Unfall                          
                        
                      
 
                          
                          
 
                          
                          Im Rahmen der                            
                           
                          Schadensaufklärung                           
                           
                          kann es zu möglichen Mißbrauchsfällen kommen. Beispielsweise, wenn die Art der Verletzung nicht der Unfallschilderung entspricht.                              
                          
 
                            
 
                             
                            Leben                            
                             
                           
 
                               
                               
 
                               
                               Erschwernisse aus medizinischen Gründen werden z.B. gemeldet.                              
                               
 
                                
                                
 
                                
                              
 
                                  
                                 Transport                             
                                  
                                  
 
                                  
 
                                 
 
                                   Kommt es z.B. zu einer Totalentwendung des versicherten Transportgutes erfolgt eine Meldung.                                
                                   
 
                                    
                                    
 
                                    
                                  
 
                                      
                                     Haftpflicht                              
                                      
                                      
 
                                      
 
                                     
 
                                       siehe                                
                                        
                                       Kraftfahrt                               
                                        
                                        
 
                                        
 
                                       
 
                                         
 
                                         Nicht in jedem Fall müssen die Versicherer den Versicherungsnehmer über Meldungen an den GDV verständigen.                                
                                         
 
                                         Jede Person hat das Recht, beim GDV zu erfragen, ob ein Datensatz über ihn existiert. Diese Auskunft kann nur erfolgen, wenn die Kopie eines Ausweispapiers vorliegt.