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nachgelagerte Besteuerung

Bei staatlich geförderten Rentenmodellen zur private Altersvorsorge kommt es zur nachgelagerten Besteuerung. Diese soll die renditeoptimierte Anlage von Beiträgen in eine Basisrente ermöglichen.

Während der Ansparphase wird auf Steuereinnahmen verzichtet.
Erst in der Rentenphase wird durch die nachgelagerte Besteuerung die Leistung besteuert. Durch den Wegfall der aktiven Bezüge sinkt meist der persönliche Steuersatz erheblich ab.

siehe: Private Altersvorsorge, Riester-Rente, Rürup-Rente

Riester-Rente

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