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Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist ein gesetzlich ehelicher Güterstand (laut § 1363 BGB). Darin ist vorgesehen, dass jeder Ehegatte sein Vermögen in seinem Eigentum behält und unter seiner Verwaltung. Deshalb gibt es kein gemeinsames Vermögen und im Fall einer Scheidung gibt es keinen Streit. Jedoch hat der Ehegatte mit einem kleineren Zugewinn einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Ehegatten mit einem höheren Zugewinn, der in der Ehezeit entstanden ist.
Aus der Zugewinnberechnung können natürlich einzelne Vermögensbestandteile durch eine entsprechende Vereinbarung herausgenommen werden.

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