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Seng- und Schmorschäden

Versichert sind in der Hausratversicherung auch Seng- und Schmorschäden, die nicht eindeutig durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.


Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.

Sengschäden

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