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Erwerbsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Ausübung des bisherigen Berufs oder eines nach Kenntnissen und erforderlichen Fähigkeiten vergleichbaren Berufes deutlich eingeschränkt ist. Eine Erwerbsunfähigkeit schließt eine Berufsunfähigkeit ein; darüber hinaus ist es dem Versicherungsnehmer nicht mehr möglich, regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die mehr als geringfügige Einkünfte erbringt. Als geringfügig gelten seit dem 01.01.2002 Einnahmen aus sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen unter 325 Euro (Geringfügigkeitsverdienstgrenze).

Wichtig sind diese Zusatzversicherungen, weil die gesetzliche Rentenversicherung selbst im Fall von Invalidität nur eine Grundversorgung absichert.

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